Bankrat der BKB komplettiert
Die Basler Regierung hat zwei neue Mitglieder in das 9-köpfige Gremium gewählt.

Der Regierungsrat hat den Bankrat der Basler Kantonalbank (BKB) neu gewählt. Wie es in einer Mitteilung heisst, seien für die Amtsperiode vom 1. April 2025 bis zum 31. März 2029 das Präsidium und die bisherigen Mitglieder bestätigt worden.
Anstelle der zurückgetretenen Karoline Sutter und Urs Berger ziehen neu Sonja Stirnimann und Felix Uhlmann ins Gremium ein.
- Sonja Stirnimann (Jahrgang 1975) ist Ökonomin, diplomierte Wirtschaftsprüferin und Certified Fraud Examiner (CFE). Ihre beruflichen Erfahrungen umfassen unter anderen den Schweizerischen Bankverein, die UBS, die Holcim (Schweiz) sowie die Prüfungs- und Beratungsbranche (BDO, Deloitte, EY), in denen sie national und international verantwortlich war in den Bereichen Finanzen, Audit, Risk und Compliance. Seit 2015 ist sie CEO der Firma Structuul, die in den Bereichen Corporate Integrity, Governance, Risk und Compliance global tätig ist.
- Felix Uhlmann (Jahrgang 1969) ist Rechtsanwalt und hat an der Juristischen Fakultät der Universität Basel habilitiert. Seit 2006 hat er eine Professur an der Universität Zürich inne (Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre). Zudem ist Felix Uhlmann in den Bereichen Juristische Beratung, Gutachtertätigkeit und Prozessführung im Staats- und Verwaltungsrecht sowie im Wirtschaftsrecht tätig und als Konsulent bei dem Advokaturbüro und Notariat Wenger Plattner (Basel).
Rücktritt nach über zehn Jahren Amtszeit
Wie es weiter heisst in dem Communiqué, hat der Regierungsrat Adrian Bult als Präsident und Christine Hehli Hidber als Vizepräsidentin des Bankrates der BKB wiedergewählt. Ebenso hat er die folgenden bisherigen Mitglieder bestätigt:
- Mathis Büttiker
- Jacqueline Henn
- Priscilla M. Leimgruber
- Domenico Scala
- Kristyna Ters
Die bisherigen Mitglieder Karoline Sutter und Urs Berger haben sich nach über zehnjähriger Amtszeit nicht mehr für eine Wiederwahl zur Verfügung gestellt.
Gemäss des BKB-Gesetzes vom 9. Dezember 2015 wählt der Regierungsrat den Bankrat der BKB. Die Zusammensetzung des Gremiums müsse ausgewogen sein und die Mitglieder die erforderlichen Qualifikationen erfüllen. Eine Mehrheit der Mitglieder müsse zudem im Kanton Basel-Stadt wohnhaft sein und Frauen wie Männer sollten mindestens zu je einem Drittel vertreten sein.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA habe die Wahlvorschläge des Regierungsrates zur Kenntnis genommen. (mar)
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