Baselbieter Staatsanwaltschaft vermeldet «massiv» mehr Fälle
Die Fallzahlen haben im 2024 vor allem bei Übertretungen und Verbrechen zugenommen.

Die Falleingänge bei der Baselbieter Staatsanwaltschaft sind im 2024 gegenüber 2023 «massiv» angestiegen. Wie die Behörde mitteilt, haben die Fälle um 35,8 Prozent zugenommen. Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft habe 33'972 Verfahren erledigen können. Das seien «leicht mehr» als im Vorjahr.
Die seit dem Jahr 2022 festzustellende Tendenz hin zu ansteigenden Eingängen an Fällen setze sich im 2024 fort: Mit 37'334 neu eingegangenen Fällen seien die Falleingangszahlen im Vergleich zum 2023 um 9'835 Fälle oder um 35,8 Prozent angestiegen.
Dieser Anstieg zeige sich insbesondere im Bereich der Übertretungen (+ 8'935 Fälle), doch seien auch die arbeitsintensiveren Vergehens- und Verbrechensfälle (+ 900 Fälle) stark angestiegen.
Aufgrund der stark angestiegenen Falleingangszahlen sei die Anzahl der per Ende 2024 hängigen Fälle (13'292 Fälle) im Vergleich zum Vorjahr (2023: 8'413 Fälle) deutlich angestiegen.
Mehr Covid-Kreditbetrugsfälle behandelt
Wie es in der Mitteilung weiter heisst, habe die Baselbieter Staatsanwaltschaft die Leistungsaufträge des Regierungsrats zur Einhaltung des sogenannten Beschleunigungsgebots einhalten können. So hätten die Angestellten 84.2 Prozent der Vergehens- und Verbrechensfälle innerhalb eines Jahres erledigen können. Das Ziel lag bei 60 Prozent.
Im Berichtsjahr 2024 habe sich zudem die Prognose aus dem Vorjahr in Bezug auf die weiterhin fortlaufend eingehenden Strafanzeigen im Bereich der Covid-19-Kreditbetrugsverfahren bestätigt. Die hohe Arbeitsbelastung der zuständigen Hauptabteilung Wirtschaftskriminalität sei dadurch zusätzlich angestiegen. Die Mitarbeiter hätten allerdings durch befristet geschaffene Stellen in diesem Bereich entlastet werden können.
Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, so heisst es in der Mitteilung weiter, sehe sich mit «einem herausfordernden laufenden Geschäftsjahr 2025 konfrontiert». Einerseits lasse sich noch nicht abschliessend beurteilen, ob der mit der Einführung der revidierten Strafprozessordnung entstandene Mehraufwand durch die getroffenen personellen Verstärkungen aufgefangen werden könne.
Andererseits forderten die massiv angestiegenen Falleingänge die Organisation und Mitarbeiterinnen stark heraus. Die Staatsanwaltschaft werde die Entwicklung eng verfolgen und gegebenenfalls Massnahmen zur Entlastung der Mitarbeiter ergreifen. (mar)
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