Aymo Brunetti wird neuer Präsident des Unirates Basel
Der prominente Wirtschafts-Professor tritt per 1. Januar 2026 die Nachfolge des Bankers Beat Oberlin an.
Die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben den Präsidenten des Universitätsrats der Universität Basel neu gewählt. Aymo Brunetti, Professor am Departement Volkswirtschaftslehre der Universität Bern, übernimmt ab 1. Januar 2026 den Vorsitz, vermelden die Baselbieter Bildungsdirektion und das Erziehungsdepartement Basel-Stadt in einer gemeinsamen Medienmitteilung.
Mit Brunetti, aktuell Professor am Departement Volkswirtschaftslehre der Universität Bern, konnte «ein ausgewiesener Kenner der universitären Landschaft und eine gewinnende Führungspersönlichkeit» für das anspruchsvolle Amt des Universitätsratspräsidium gewonnen werden, heisst es in der Mitteilung.
Brunetti startete seine akademische Karriere an der Universität Basel und blieb trotz auswärtigen beruflichen Engagements in der Region wohnhaft. Er verfügt über einen hochkarätigen Leistungsausweis im akademischen Umfeld und war für viele Jahre im Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) des Bundes, zuletzt als Leiter der Direktion für Wirtschaftspolitik, tätig. Gegenwärtig ist er unter anderem auch Verwaltungsrat des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz.
Strategische Führung und Aufsicht
Der derzeitige Präsident, Beat Oberlin, präsidiert den Universitätsrat seit 2020 und wird sein Amt plangemäss per 31. Dezember 2025 niederlegen. Die beiden Regierungen danken Beat Oberlin ausdrücklich für seinen engagierten Einsatz als Präsident des Universitätsrats und seine grossen Verdienste für die Universität, so die Mitteilung.
Oberlin hatte im Januar in einem Prime News-Interview die Auseinandersetzungen um die Uni-Finanzierung als schädlich für die Uni Basel kritisiert.
Gemäss Staatsvertrag zwischen den beiden Trägerkantonen obliegt dem Universitätsrat die strategische Führung und Aufsicht über die Universität Basel. Die Amtsdauer des Universitätsrats orientiert sich an der jeweiligen Leistungsauftragsperiode; die aktuelle Periode endet am 31. Dezember 2025. (Red)
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