13.08.2025 News aus der Region

Basler Regier­ung will Geld für elektronisches Wahlsystem

Der Grosse Rat soll 6,7 Millionen Franken sprechen, damit Stimmberechtigte von zu Hause aus abstimmen können.

Jeder Dritte soll ab 2026 von zu Hause aus abstimmen und wählen können. Foto: Martin Regenass

Bequem vom Sofa und der warmen Stube aus per Handy abstimmen und wählen ohne an einem Briefkasten vorbeigehen zu müssen? Geht es nach der Basler Regierung, sollen bald «maximal 30 Prozent» der Stimmberechtigten im Kanton von einem elektronischen Abstimm- und Wahlsystem profitieren können.

Wie es in einer Mitteilung heisst, soll das sogenannte E-Voting nach «erfolgreichen» Versuchsbetrieben mit Auslandschweizerinnen und Beeinträchtigten ab der zweiten Jahreshälfte 2026 zur Verfügung stehen. Grund für die Ausdehnung seien «positive Erfahrungen» in den Ostschweizer Kantonen Graubünden, St. Gallen und Thurgau.

Die Beschränkung auf maximal 30 Prozent entspringt einer Vorgabe des Bundes. Mit der Ausdehnung könne die Verwaltung «wertvolle» Erfahrungen sammeln. Zudem, so heisst es in dem Communiqué, könne das elektronische Abstimmen und Wählen einer breiteren Zahl Stimmberechtigter zugänglich gemacht werden.

Um ab 2027 für weitere zehn Jahre am E-Voting herumzutüfteln, braucht die Regierung Geld. Sie verlangt vom Grossen Rat 6,7 Millionen Franken. Das elektronische System sicher machen und gemeinsam voranbringen wollen die Kantone gemeinsam mit dem Bund und der Schweizerischen Post.

Immer wieder Probleme

Bei elektronischen Abstimmungsverfahren kam es bisher immer wieder zu Schwierigkeiten. So hat ein Softwarefehler bei den eidgenössischen Wahlen 2023 bei der Auszählung der Stimmen in Basel-Stadt zu Verzögerungen geführt. Damals haben 1'400 Beeinträchtigte und Auslandschweizerinnen davon Gebrauch gemacht.

Im 2019 hat die Post kurz vor den eidgenössischen Wahlen im Oktober einen Rückzieher gemacht. Das System entsprach damals nicht sämtlichen vom Bund vorgegebenen Regeln.

Wie es in der Mitteilung der Regierung heisst, stellt der Bundesrat «höhere Sicherheitsanforderungen» an die Erweiterung des Versuchsbetriebs. Dieser unterliege einem kontinuierlichen Überprüfungs- und Verbesserungsprozess.

Basel-Stadt wolle im Betrieb sicherstellen, dass die Sicherheitsanforderungen und Transparenzvorschriften eingehalten werden. (mar)

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