Nazifrei-Demo: Stawa muss Gummischroteinsatz untersuchen
Die Stawa war auf eine Strafanzeige nicht eingetreten. Das Appellationsgericht Basel-Stadt hat die Beschwerde eines Demo-Teilnehmers gutgeheissen.

Ein Teilnehmer der Basel-nazifrei-Demonstration vom 24. November 2018 stellte im April 2019 Strafanzeige gegen einen unbekannten Polizeibeamten, der ihn im Rahmen des polizeilichen Mitteleinsatzes an der Verzweigung Rosental-/Mattenstrasse mit Gummischrot am rechten Auge getroffen haben soll.
Mit einer sogenannten Nichtanhandnahmeverfügung am 14. Dezember 2023 trat die Staatsanwaltschaft auf die Strafanzeige nicht ein. Der Anzeigesteller gelangte in der Folge an das Appellationsgericht. Dieses hat seine Beschwerde mit Entscheid vom 28. Juli 2025 gutgeheissen.
In seiner Begründung heisst es, die Staatsanwaltschaft darf die Nichtanhandnahme eines Strafverfahrens nur bei klarer Straflosigkeit oder offensichtlich fehlenden Prozessvoraussetzungen verfügen. Aber gemäss dem Entscheid des Appellationsgerichts waren diese Voraussetzungen im vorliegenden Fall nicht erfüllt.
Gummischrot-Einsatz «nicht unproblematisch»
Nach der Sichtung von diversem Videomaterial ist das Gericht zum Schluss gelangt, dass der Mitteleinsatz der Polizei aus mehreren Gründen «nicht unproblematisch» gewesen sei.
So sei der polizeiliche Mitteleinsatz zwar nicht ohne jeglichen Anlass erfolgt. Denn zwei Demo-Leute hätten den mit dem gelben Absperrband markierten Mindestabstand nicht eingehalten. Aber den Vorgang wertete das Gericht mehr als Provokation denn als effektive Bedrohung.
Zudem bestünden Anhaltspunkte, dass der für den Gummischroteinsatz notwendige Mindestabstand von 20 Metern unterschritten worden sei. Zwischen der Abmahnung und dem Abfeuern von Gummischrot sei überdies bloss eine kurze Zeitspanne von knapp zehn Sekunden eingehalten worden.
Dass man sich in dieser Zeit aus dem Schussfeld der Gummischrot-Prismen hätte entfernen können, erscheine eher zweifelhaft. Unklar sei auch, weshalb die Polizei den Mitteleinsatz nicht sofort gestoppt habe, nachdem die Demonstrierenden wieder hinter das gelbe Absperrband getreten waren.
Die Staatsanwaltschaft wird nun vom Appellationsgerichts verbindlich angewiesen, gegen die für den umstrittenen Mitteleinsatz verantwortlichen Polizeibeamten zeitnah eine Untersuchung zu eröffnen, die vom Appellationsgericht thematisierten Aspekte näher abzuklären und weitere Beweise zu erheben.
Ein vom Anzeigesteller gleichzeitig eingereichtes Ausstandsgesuch gegen die gesamte Basler Staatsanwaltschaft wurde vom Appellationsgericht abgewiesen, soweit es darauf eintrat. (Red.)
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