09.09.2025 News aus der Region

Rümelinsplatz: Kunstwerk soll an das Judenpogrom von 1349 erinnern

Die Basler Regierung widmet den Brunnen am Rümelinsplatz zum «Brunnen der Erinnerung». Dort soll ein Kunstwerk entstehen.

Rümelinsbrunnen soll zum Zeichen des respektvollen Miteinanders werden. Bild: Präsidialdepartement BS / Sara D'Onghia

Ein künstlerisches Werk soll künftig an das jüdische Leben in Basel und das Pogrom 1349 erinnern. Es soll beim Brunnen am Rümelinsplatz entstehen.

Beim Pogrom von 1349 haben Banden alle Juden, deren sie habhaft werden konnten, in eine eigens angefertigte Holzhütte auf einer Insel im Rhein gesperrt und angezündet, sodass alle darin verbrannten oder erstickten (Wikipedia).

Bis heute fehlt in Basel ein Erinnerungsort. Dazu hat der Regierungsrat den Brunnen am Rümelinsplatz zum «Brunnen der Erinnerung» gewidmet, heisst es in einer Mitteilung vom Dienstag. 

Die Widmung soll aber den Blick «nicht nur auf die Ermordung der Basler Jüdinnen und Juden» richten, sondern auch an das vielfältige jüdische Leben erinnern, das Basel insbesondere in den Strassen rund um den Rümelinsplatz über Jahrhunderte prägte.

Die jüdische Gemeinde gehörte bis gegen Ende des 14. Jahrhunderts zur Basler Gesellschaft, es entstand nach dem Pogrom für kurze Zeit eine zweite Gemeinde von 1362-1397, danach blieb jüdischen Menschen die Ansiedlung in Basel über mehr als 400 Jahre verwehrt. 

Regierung sei an Verfolgung beteiligt gewesen

Bei der Erinnerung an das Pogrom von 1349 trage die Basler Regierung «eine besondere Verantwortung», da historische Quellen darauf hinweisen, dass der Rat im Jahr 1349 aktiv an der Verfolgung der jüdischen Bevölkerung beteiligt war.

Gesucht werde nun ein künstlerisches Werk, das in Erinnerung an die damalige «Vernichtung der jüdischen Bevölkerung» insbesondere das jüdische Leben im Mittelalter ins Zentrum rückt. Es gehe um ein Zeichen des «respektvollen Zusammenlebens im Stadtbild».

Derzeit läuft eine Auslobung von Kunstschaffenden für die Gestaltung dieses Werks. Den Entscheid über die Auftragsvergabe wird der Regierungsrat auf Empfehlung einer von ihm genehmigten Jury treffen. In der Jury sollen Kunstsachverständige, aber auch Vertretungen der jüdischen Organisationen sein. 

Je eine Vertretung der Abteilung Kultur und der Abteilung Gleichstellung und Diversität gehören der Jury von Amtes wegen an. Eine Vertretung des Bau- und Verkehrsdepartements nimmt mit beratender Stimme teil. (cb)

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