Fasnachtsevents für Junge kriegen neu auch Swisslos-Gelder
Fasnachtsveranstaltungen für Junge sollen künftig auch Gelder aus dem Swisslos-Fonds beantragen können. Das hat der Regierungsrat beschlossen.

Bisher verfolgte der Swisslos-Fonds die Praxis, Gesuche aus dem Bereich Fasnacht abzulehnen. Wer also um finanzielle Unterstützung für Veranstaltungen, Anschaffungen oder Jubiläen bat, wurde enttäuscht.
«Aktivitäten im Zusammenhang mit der Fasnacht gelten formal als Laienkultur im Freizeitbereich, die nicht als gemeinnützig gelten kann, weil sie in erster Linie der privaten oder geselligen Freizeitgestaltung dient», heisst es in der Mitteilung des Regierungsrats vom Dienstag. Eine Unterstützung würde also «die Ungleichbehandlung gegenüber anderer ehrenamtlicher Arbeit» bedeuten.
Veranstaltungen «von und für Kinder»
Seit 2010 werden ausschliesslich Fasnachtsprojekte unterstützt, die in die Kategorie «Bewahrung des immateriellen Kulturguts» fallen. Diese Praxis wird künftig angepasst, wie der Regierungsrat mitteilt. So sollen auch «publikumswirksame Veranstaltungen gemeinnütziger Organisationen» unterstützt werden können, die «von und für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene» durchgeführt werden.
Solche Projekte würden einen Beitrag an den «Fortbestand der Fasnacht als Weltkulturerbe» leisten. Aus den bereits bestehenden Fasnachtsveranstaltungen komme «nach aktueller Einschätzung» eine einstellige Zahl an Events für eine Unterstützung durch den Swisslos-Fonds in Frage. (mei)
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