04.11.2025 News aus der Region

40 Rappen pro Stück: Bebbi-Säcke werden teurer

Die Basler Regierung begründet den Schritt mit dem Verursacherprinzip. Auch Sperrgut- und Grüngut-Vignetten werden teurer.

Eine Reihe Bebbi-Säcke. Bild: Bilddatenbank BS

Die Preisanstiege, die der Regierungsrat Basel-Stadt per Medienmitteilung verbreiten lässt, sind happig. So kostet beispielsweise ein 35-Liter-Bebbi-Sack künftig 2.70 Franken statt wie bisher 2.30 Franken, eine Vignette für Sperrgut 5 Franken statt 4.50 Franken und eine für Grüngut 4.15 Franken statt 3 Franken. 

Wohlgemerkt: Die 40-Rappen-Erhöhung beim Bebbi-Sack betrifft nicht die Rolle, sondern den einzelnen Sack. Die Regierung begründet den Schritt mit dem Bundesgesetz über den Umweltschutz. Dieses schreibe eine kostendeckende Finanzierung der Siedlungsabfallentsorgung vor.

In Basel wies die Abfallrechnung in den vergangenen Jahren ein Defizit aus. Die letzte Gebührenerhöhung liege 18 Jahre zurück.

Weitere Gebührenerhöhung folgt

Die Tariferhöhung hätte laut Regierung sogar stärker ausfallen können. Sie sei weniger teuer ausgefallen «als notwendig», da die Abfallrechnung in den kommenden vier bis fünf Jahren aufgrund rückerstatteter KVA-Gebühren (Kehrrichtverwertungsanlage) aus früheren Jahren entlastet wird.

Danach müssen die Gebühren voraussichtlich erneut erhöht werden. Die Gebühren werden künftig mindestens alle drei Jahre überprüft und bei Bedarf angepasst. 

Auch bei der Abfallentsorgung mit Containern gibt es «Anpassungen». Künftig werden Containerleerungen ausschliesslich nach Gewicht abgerechnet, nicht mehr über Vignetten oder Leerungspauschalen. Damit werde dem Verursacherprinzip stärker Rechnung getragen, so die Regierung. Bei Containern mit sehr tiefem Füllstand wird pro Leerung eine Mindestgebühr erhoben. Grüngut kann in einem Container oder in einem Gebinde (Laubsack, Tragtasche etc.) mit einem maximalen Volumen von 60 Litern entsorgt werden. 

Für Vignetten gibt es eine Übergangsfrist

Die neuen Vignetten für Sperr- und Grüngut sind ab dem 15. Dezember 2025 im Detailhandel erhältlich. Für die alten Vignetten gilt eine Übergangsfrist von drei Monaten. Sie können noch bis zum 31. März 2026 verwendet werden. Danach sind nur noch die neuen Vignetten gültig. Container für Hauskehricht und Grüngut müssen künftig mit einem Chip für die gewichtsabhängige Abrechnung versehen werden. Container und Chips sind bei der Stadtreinigung erhältlich.

Auch bei den Firmen gibt es «eine kleine Änderung». Bisher mussten Unternehmen ab einer Abfallmenge von 100 m³ eine Abfallstatistik führen und eine abfallbeauftragte Person benennen. Neu gilt diese Pflicht auch ab 100 Tonnen Abfall. Zudem muss in Riehen und Bettingen – wie in der Stadt Basel – bei Bau- und Abbrucharbeiten bereits ab 100 m³ ein Abfallkonzept erstellt werden, statt wie bisher ab 200 m³.

In den bisherigen kantonalen Verordnungen im Abfallbereich wurde nicht konsequent zwischen kantonalen und kommunalen Aufgaben unterschieden. Ziel der Revision der Verordnungen war es deshalb, so die Regierung, die Zuständigkeiten klar zu trennen und die Aufgaben den jeweiligen Departementen eindeutig zuzuordnen. Neu ist das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) für die kantonalen Abfallvorgaben zuständig. (cb)

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