13.11.2025 News aus der Region

Referendum gegen Direkt­abzug der Steuern vom Lohn

Verbände und bürgerliche Parteien wollen erreichen, dass Stimmbevölkerung letztes Wort hat.

Übergabe Initiative im Rathaus Ende September 2023. Bild: Sven Schwyzer

Mitte Oktober hat der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt einem Gegenvorschlag zur SP-Initiative «Keine Steuerschulden dank Direktabzug» zugestimmt. Inzwischen haben die Initianten mitgeteilt, dass sie das Volksbegehren zurückziehen wollen.

Damit das SP-Begehren nach dem Direktabzug doch noch vors Volk kommt und die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger das letzte Wort haben, ergreifen der Arbeitgeberverband Region Basel, der Gewerbeverband Basel-Stadt sowie die Handelskammer beider Basel gemeinsam mit den bürgerlichen Parteien und weiteren Partnern das Referendum. 

Wie es in einer Mitteilung heisst, wolle auch der von linker Seite im Parlament aufgebrachte und verabschiedete Gegenvorschlag die Arbeitgeber in die Pflicht nehmen. So sollen diese bei ihren in Basel-Stadt wohnhaften Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern monatlich einen Betrag für die kantonalen Einkommenssteuern direkt vom Lohn abziehen und an die Steuerverwaltung von Finanzdirektorin Tanja Soland (SP) überweisen.

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Bürokratischer Aufwand

Das Referendumskomitee schreibt in der Mitteilung, dass von den über 177'000 im Kanton Basel-Stadt steuerpflichtigen Personen weniger als ein Prozent Steuerbetreibungen erhalten würden.

Der Aufwand seitens Arbeitgeber für dieses «zeitraubende und bürokratische Verfahren» stehe in keinem Verhältnis zum möglichen Nutzen. Zu bedenken sei zudem, dass es zu einer Verlagerung von Steuerschulden zu Schulden beispielsweise für Miete, Strom oder Internet kommen könne. (Hier gibt's weitere Pro und Contra Argumente.)

Ebenso, so heisst es im Communiqué, könnten Arbeitnehmern wegen des Direktabzugs Geld für den Wocheneinkauf fehlen. Darüber hinaus hätten heute gegen 30 Prozent der Steuerpflichtigen im Kanton Basel-Stadt gar kein steuerbares Einkommen. Trotzdem müssten die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber monatlich die Steuern vom Lohn abziehen.

Entmündigung der Steuer­pflichtigen

Die Ausnahme wäre, wenn die Arbeitnehmerinnen sich für die sogenannte «Opting-Out» Version entscheiden würden. Damit kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer von der Pflicht des Direktabzugs entbunden werden.

Die Verbände schreiben, dass die Arbeitgeber durch das Lohnabzugsverfahren zu Vollzugsgehilfen der Steuerverwaltung gemacht würden. «Das Steuerinkasso ist nicht deren Aufgabe», heisst es weiter.

Den Firmen würde mit dem Direktabzug ein zusätzlicher administrativer und bürokratischer Aufwand aufgedrückt, den sich vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) kaum leisten könnten.

Nicht zuletzt führe der Steuerabzug zu einer Entmündigung der Steuerpflichtigen. Anstatt sie mit ihren finanziellen Verpflichtungen zu konfrontieren, überlasse er diese den Arbeitgebern. Nicht zuletzt könne man bereits heute seine Steuern via Dauerauftrag bezahlen. (mar)

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