Anklage: Schweizer soll 120'000 Franken erschwindelt haben
Die Baselbieter Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen in einem Fall von sogenanntem Adressbuchschwindel abgeschlossen.

Beschuldigt wird ein heute 20-jähriger Schweizer. Ihm werden gewerbsmässiger Betrug und unlauterer Wettbewerb vorgeworfen. Die Anklage wurde beim Strafgericht Basel-Landschaft eingereicht, der Termin der Hauptverhandlung steht noch nicht fest, wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Gemäss den Ermittlungsergebnissen soll der Beschuldigte zwischen dem 26. November 2024 und dem 28. Februar 2025 unter dem erfundenen Namen «Schweizerisches Händler- und Firmenregister» Scheinrechnungen verschickt haben. Adressaten waren laut Staatsanwaltschaft knapp 10’000 Personen. Der Gesamtbetrag der versandten Rechnungen belief sich demnach auf mindestens 1,3 Millionen Franken.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann mit diesem Vorgehen Zahlungen in der Höhe von über 120’000 Franken erwirkt und mehrere Hundert Personen geschädigt hat. Im Zuge des Strafverfahrens liess sie Anfang März 2025 eine zugehörige Website sperren und Vermögenswerte von rund 75’000 Franken beschlagnahmen.
Routinemässiger Rechnungsbetrug
Beim mutmasslichen Vorgehen handelt es sich um sogenannten Adressbuchschwindel, auch Registerbetrug genannt. Dabei durchforsten Täterinnen und Täter öffentliche Register wie das Handels- oder Markenregister nach Neueinträgen und verschicken anschliessend Rechnungen für angebliche Registereinträge oder Mutationen. Die Schreiben sind oft so gestaltet, dass sie amtlich wirken. Dass es sich in Wirklichkeit um nutzlose Einträge in private Register handelt, ist meist nur schwer erkennbar.
Die Betrugsmasche zielt häufig darauf ab, dass Rechnungen mit Beträgen im dreistelligen Bereich in Unternehmen routinemässig bezahlt werden, ohne sie genau zu prüfen. Zusätzlich setzen kurze Zahlungsfristen die Empfängerinnen und Empfänger unter Druck.
Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft warnt deshalb insbesondere Personen und Firmen, die Neueintragungen oder Änderungen in amtlichen Registern vornehmen lassen, vor dieser Masche. Eingehende Rechnungen für Registergebühren sollten stets sorgfältig überprüft werden, bevor eine Zahlung erfolgt. Weitere Informationen zum Thema Adressbuchschwindel stellt das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) zur Verfügung. (mei)
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