Panne bei Staatskanzlei: E-Voting-Stimmen können nicht gezählt werden
Ein technisches Problem im Kanton Basel-Stadt hat dazu geführt, dass die elektronisch abgegebenen Stimmen dieses Wochenende wahrscheinlich nicht ausgezählt werden können.

Betroffen seien Stimmen der Auslandsschweizer Stimmberechtigten und angemeldeten Stimmberechtigten mit Behinderungen, teilt die Staatskanzlei am Freitagabend mit. Diese könnten für den Urnengang von diesem Wochenende wahrscheinlich nicht ausgezählt werden.
Es besteht jedoch keine Verbindung zwischen dem Vorfall und dem E-Voting-System, welches die Schweizerische Post zur Verfügung stellt.
Zu E-Voting berechtigt und deshalb möglicherweise betroffen seien in Basel-Stadt rund 10'300 Auslandsschweizer Stimmberechtigte sowie 30 Stimmberechtigte mit Behinderungen. Keine Auswirkungen hat das technische Problem auf die Auszählung der brieflich und persönlich abgegebenen Stimmen.
Aktuell befinden sich laut Angaben der Staatskanzlei rund 1’800 abgegebene Stimmen in der elektronischen Urne. Dies entspreche 3,4 Prozent der für die eidgenössische Abstimmung vom Sonntag aktuell im Kanton Basel-Stadt abgegebenen Stimmen. Welche Auswirkungen es hätte, wenn die digitale Urne nicht ausgezählt werden könnte, lasse sich erst nach Vorliegen aller Stimmen am Abstimmungssonntag beurteilen.
Problem bei der Verwendung von USB-Sticks
Die Ursache des Problems werde derzeit abgeklärt. Derzeit muss damit gerechnet werden, dass das Problem nicht rechtzeitig gelöst werden könne und die elektronisch abgegebenen Stimmen deshalb nicht ausgezählt werden könnten.
Das Problem bestehe bei der Verwendung von USB-Sticks, die für die Entschlüsselung der Urne nötig sind. Menschliches Fehlverhalten werde dennoch nicht ausgeschlossen. Es deute derzeit nichts auf eine Manipulation durch Dritte hin. Aktuell sucht der Kanton mit Unterstützung der Schweizerischen Post nach Lösungen, um die elektronische Urne zu öffnen. Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, will der Kanton Basel-Stadt erneut informieren.
Die Staatskanzlei empfiehlt den Auslandsschweizer Stimmberechtigten oder Stimmberechtigten mit Behinderungen, wenn möglich, ihr Couvert im Rathaushof in den Briefkasten einzuwerfen oder persönlich im Wahllokal abzugeben. Es sei der Staatskanzlei bewusst, dass dies gerade für die Auslandsschweizer Stimmberechtigte nur in Ausnahmefällen möglich ist.
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