Laufener Parkuhrendieb muss 356'000 Franken zurückzahlen
Die Stadt und der Verurteilte haben einen Vergleich abgeschlossen. Vier-Augen-Prinzip soll solche Fälle künftig verhindern.

Ein ehemaliger Mitarbeiter der Stadt Laufen hat zwischen 2011 und 2021 über 350’000 Franken unrechtmässig aus Parkuhren entwendet. Das Strafgericht Basel-Landschaft verurteilte ihn wegen gewerbsmässigen Diebstahls. Jetzt muss er insgesamt 356’215.75 Franken an die Stadt zurückzahlen, wie diese in einer Mitteilung schreibt.
Nach dem rechtskräftigen Urteil durch das Baselbieter Strafgericht suchte die Stadt das Gespräch mit dem Verurteilten. Ziel war eine rasche Einigung zur Schadensrückerstattung. Am 7. April hätte zwischen den Parteien eine Vergleichsvereinbarung abgeschlossen werden können.
Finanziellen Schaden zeitnah begleichen
Die Vereinbarung ermöglicht eine schnelle Rückzahlung ohne weitere Verfahren. Stadtpräsident Pascal Bolliger spricht in der Mitteilung von einer «tragfähigen Lösung». Damit soll der finanzielle Schaden zeitnah beglichen werden.
Die Stadt hat ihre internen Abläufe inzwischen angepasst. Bargeldprozesse wurden reduziert und stärker kontrolliert. Künftig sollen digitale Zahlungen und das Vier-Augen-Prinzip solche Fälle verhindern. (mar)
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