Regierung beurteilt Birsfelder Fahrverbot als rechtmässig
Die Baselbieter Exekutive hat die Beschwerde eines Familiengärtners abgewiesen.
Ein Besitzer eines Familiengartens in Birsfelden hat von der Gemeinde eine Durchfahrtsbewilligung durch die Fahrverbotszone verlangt. Diese hat ihm die Gemeindeverwaltung verweigert, worauf der Mann eine Beschwerde bei der Baselbieter Regierung eingereicht hat. Darin wurde die Rechtsmässigkeit der Fahrverbote sowie die Durchfahrtskontrolle mittels Kameras in Frage gestellt.
Die Exekutive hat die Beschwerde nun vollständig abgewiesen. Wie die Landeskanzlei mitteilt, stützt die Regierung die Gemeinde darin, dass sie dem Beschwerdeführer keine Bewilligung ausgestellt habe. So würde der Mann durch das Verkehrsregime weder in seinem Vereinsleben noch in seinen alltäglichen Verrichtungen eingeschränkt.
Die Zu- und Wegfahrt sei jederzeit gestattet, sofern er sich für mehr als 15 Minuten im bezeichneten Gebiet aufhalte. Zudem seien Bringfahrten möglich und das System erlaube verschiedene Ein- und Ausfahrten von der Hauptstrasse in die entsprechenden Quartiere. Problematisch seien jeweils nur Fahrten in Richtung Basel. Die Gemeinde habe daher dem Beschwerdeführer «zu Recht» keine Bewilligung für die Durchfahrt erteilt.
Umgang mit Kontrollschildern «grundrechtskonform»
Der Regierungsrat stellt laut Communiqué unabhängig von dem Einzelfall fest, dass die Teilfahrverbote der Gemeinde Birsfelden verhältnismässig und damit rechtmässig seien. Zwar habe der Beschwerdeführer verlangt, die Teilfahrverbote auf die Abendstunden zu beschränken. Allerdings würde damit das Ziel nicht erreicht, die Quartierbevölkerung vom Ausweichverkehr zu entlasten.
Gemäss Regierungsrat seien die Ausnahmeregelungen «sorgfältig durchdacht». Sie stünden in einem «vernünftigen Verhältnis» mit den damit verbundenen Nachteilen.
Der Regierungsrat hat auch die Rechtmässigkeit der automatischen Durchfahrtskontrolle (ADK) bezüglich den ausgelesenen Kontrollschildern geprüft. Laut Mitteilung erfahre die ADK im Polizeireglement eine genügende Grundlage. Der Zweck der Datenerhebung über die Kontrollschilder sei klar definiert und ausschliesslich für die Überwachung der Teilfahrverbote erlaubt.
Zudem sei die Speicherung der Kontrollschilder auf ein «sinnvolles» zeitliches Mass beschränkt. Nicht zuletzt, so die Baselbieter Regierung, sei auch die Löschung der Daten klar geregelt. Der Regierungsrat stufe die ADK als «grundrechtskonform» ein.
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Weitere rechtliche Abklärungen folgen
Nicht zuständig sei der Regierungsrat für die Beurteilung, ob die eingesetzten Kameras den rechtlichen Grundlagen des Bundes entsprechen. Diese Fragen seien hängig und würden vom Strafgericht beantwortet. Beim Regierungsrat seien weitere Beschwerden bezüglich Durchfahrtsbewilligungen hängig.
Die Gemeinde Birsfelden hat per 1. September 2025 ein Teilfahrverbot in die Quartiere eingeführt. Auf sechs Gemeindestrassen gilt in Fahrtrichtung Basel rund um die Uhr ein Fahrverbot. Ausgenommen sind Personen mit einer Durchfahrtsbewilligung sowie Fahrzeuge, die länger als 15 Minuten im Gebiet verweilen.
Ebenfalls erlaubt sind sogenannte Bringfahrten, also die Einfahrt und nachfolgende Ausfahrt in entgegengesetzter Richtung. (mar)
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