Strafverfahren: Drei weitere Basler Polizisten freigestellt
Vergangene Woche wurde ein 34-jähriger Polizist vom Strafgericht verurteilt. Drei seiner Kollegen müssen jetzt ebenfalls mit einem Verfahren rechnen und wurden freigestellt.

Am Mittwoch vor einer Woche wurde ein 34-jähriger freigestellter Polizist wegen Amtsmissbrauchs, versuchter schwerer Körperverletztung und Gefährdung des Lebens zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Fraglich war, was nun mit den drei Polizisten passiert, die bei den mutmasslich ausgearteten Polizeikontrollen dabei waren und vor Gericht behaupteten, nichts mehr davon zu wissen. Am Donnerstag folgt nun die Antwort der Basler Kantonspolizei: Alle drei wurden am 2. April freigestellt.
Das Strafgericht hatte ihre Aussagen als «unglaubwürdig» beurteilt. Die Staatsanwaltschaft habe am 30. März ein strafrechtliches Vorverfahren wegen Amtsmissbrauchs und falschen Zeugnissen gegen die drei eingeleitet. Kommandant ad interim Thomas Würgler habe folglich entschieden, sie «nach Gewährung des rechtlichen Gehörs», für die Dauer des Verfahrens freizustellen.
«Die eindeutige Verurteilung ihres Kollegen durch das Strafgericht sowie ihre Aussagen haben in der Öffentlichkeit den starken Eindruck geweckt, dass bei der Kantonspolizei eine Schweigepflicht herrsche und auch krasse Verstösse von Kollegen intern und nach aussen gedeckt würden», heisst es in der Mitteilung dazu. «Bewahrheiten sich die Vorwürfe, wären sie ein schwerwiegender Verstoss gegen das Gelübde, das Gesetz sowie gegen die Werte und die Integrität der Kantonspolizei.»
Für die drei freigestellten Polizisten gilt die Unschuldsvermutung. Dennoch sei ein «weiterer Verbleib im Polizeidienst der Öffentlichkeit und der Bevölkerung nicht zumutbar, solange diese schweren Vorwürfe im Raum stehen».
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