Flugzeit des Japankäfers beginnt – Kantone erlassen Massnahmen
Die potenziellen Schäden des Schädlings werden in der Schweiz auf mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr geschätzt.

Seit einigen Jahren sorgt der Japankäfer immer wieder für Schlagzeilen in Basel. Am stärksten Betroffen sind häufig die Fussballvereine, die wegen des Bewässerungsverbots für Felder nicht trainieren oder Spiele und Turniere verlegen oder absagen mussten. Vor allem die Rasenfelder des St. Jakob Campus und des Rankhofs waren betroffen.
Auch dieses Jahr bleibt die Stadt nicht von dem Schädling verschont. Der Kanton warnt nun in einer Medienmitteilung, dass die Flugzeit des Japankäfers begonnen hat. Der Käfer befällt über 400 Pflanzenarten, darunter Mais, Obstbäume und Beeren, aber auch Bäume, Zierpflanzen und Rasen.
Das Problem: Wenn sich der Käfer erst einmal verbreitet hat, wird die Bekämpfung sehr schwierig. Die potenziellen Schäden werden in der Schweiz auf mehrere Millionen Franken pro Jahr geschätzt.
Um dem vorzubeugen, erlassen die Kantone beider Basel einige Massnahmen.
Bewässerung von Rasen- und Grünflächen im Befallsherd
Dieses Jahr soll es kein allgemeines Bewässerungsverbot geben. Der Kanton argumentiert damit, dass «ein striktes Bewässerungsverbot von Grünanlagen die Widerstandskraft der Bäume gegenüber Krankheiten und weiteren Folgeschäden schwächt.» Gerade der reiche Baumbestand in Parks und Privatgärten, darunter viele alte und wertvolle Exemplare, seien essenziell für ein ausgeglichenes Stadtklima.
Die beiden kantonalen Pflanzenschutzdienste empfehlen, trotzdem die Bewässerung einzustellen, beziehungsweise auf ein Mindestmass zu reduzieren. Denn die Larven des Käfers brauchen für ihre Entwicklung eine gewisse Bodenfeuchtigkeit. Bei zunehmender Trockenheit des Bodens sinkt die Überlebenswahrscheinlichkeit der Larven deutlich.
«Das Einstellen oder Reduzieren der Bewässerung von Rasenflächen ist dennoch eine der wenigen Massnahmen, welche aktuell zur Bekämpfung der Larven des Japankäfers im Boden zur Verfügung steht», schreibt der Kanton.
Transportverbot für Grüngut
Der Kanton veranlasst ein Verbot Grüngut aus der Befalls- und Pufferzone zu transportieren. Das Gleiche gilt für Kompost und Pflanzen mit Wurzeln in Erde.
Aber: «Die reguläre Grüngutabfuhr der Gemeinden bleibt davon unberührt und kann weiter genutzt werden.» (ila)
Der Kanton bittet Verdachtsfälle zu melden
Japankäfer-Hotline: Tel. 061 267 64 00
Basel-Landschaft: japankaefer@bl.ch
Basel-Stadt: japankaefer@bs.ch
Weitere Informationen über den Japankäfer und die Massnahmen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft finden Sie unter:
Japankäfer | Kanton Basel-Stadt
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