17.07.2026 News aus der Region

Behörden er­höhen Mindest­ab­stand für Feuer zum Waldrand

Basel-Stadt zieht die Puffer­zone von 50 auf 200 Meter. Ent­scheid über mögliches Feuer­werks­verbot ist vertagt.

Schlangenbrot darf in Basel-Stadt nur noch mit einem Mindestabstand von 200 Metern zum Wald grilliert werden. Bild: pixabay

Im Kanton Basel-Stadt gilt neu ein grösserer Mindestabstand für Feuer zum Waldrand. Nachdem seit Anfang Juli ein Mindestabstand von 50 Metern gegolten hatte, erhöht das Amt für Wald und Wild beider Basel die Pufferzone nun auf 200 Meter. Der neue Mindestabstand gilt seit Freitag, 17. Juli, ab 12 Uhr.

Trotz der geringen Niederschläge während der letzten Tage habe sich die Waldbrandgefahr «verschärft». «Die an den Wald grenzenden Wiesen und Bäume sind noch trockener geworden. Das Risiko für Flurbrände hat sich weiter erhöht», begründet Holger Stockhaus, interimistischer Leiter des Amts für Wild und Wald beider Basel, auf Anfrage.

Mitentscheidend seien auch mehrere Stoppelfeldbrände gewesen, wie sie sich vor kurzem in der Region unter anderem in Laufen ereignet haben (Prime News berichtete).

Warum legte das Amt nicht schon Anfang Juli einen Mindestabstand von 200 Metern fest? Laut Stockhaus wollte man der Bevölkerung möglichst viele Grillmöglichkeiten in Waldnähe offenlassen. «Wir wenden zuerst die mildeste Massnahme an. Die Ausweitung auf 200 Meter soll für den Wald und die Bevölkerung noch mehr Sicherheit bringen, um Waldbrände zu verhindern.»

Die Waldbrandgefahr bleibt unverändert auf Stufe 4 von 5.  

Was bezüglich Waldbrandschutz weiterhin gilt

Das absolute Feuerverbot am Waldrand und im Wald, das bereits seit dem 2. Juli existiert, beinhaltet neben dem erhöhten Mindestabstand zu Waldrändern folgende Punkte:

  • Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  • Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist generell verboten.
  • Das Abbrennen jeglicher Feuerwerkskörper ist verboten.
  • Es ist verboten, Motorfahrzeuge auf Feldern und Wiesen zu parkieren. Heisse Motorenteile könnten mit trockenen Pflanzen in Berührung kommen und sie entflammen.
  • Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Der Mindestabstand zum Wald beträgt neu 200 Meter. Das gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, Feuerschalen sowie für selbst mitgebrachte Grills.
  • Das Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot an der Wiese und am Unterlauf der Birs gilt weiterhin (siehe Medienmitteilung vom 24.6.2026).

Zwar hat der Kanton Basel-Landsschaft am vergangenen Donnerstag ein absolutes Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk erlassen (lesen Sie hier). Im Gegensatz zum Stadtkanton gilt im Baselbiet allerdings nicht ein fast ganzjähriges Feuerwerkverbot. Weil Raketen, Zuckerstöcke und Böller in Basel-Stadt nur am 31. Juli/ 1. August und am 31. Dezember erlaubt sind, wollen die Behörden nächste Woche über ein generelles Feuerwerksverbot im Siedlungsgebiet für den Nationalfeiertag entschieden. (mar)

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