Beide Basel lockern Massnahmen gegen Trockenheit
Sowohl Basel-Stadt als auch Basel-Landschaft heben das absolute Feuerverbot im Siedlungsgebiet auf. Ausserdem darf in der Wiese und Birs wieder gebadet werden.

Ab Freitag, 28. August, 12 Uhr, darf in Basel-Stadt wieder mit Holzkohle, Gas oder in einem Pizzaofen gefeuert und grilliert werden – vorausgesetzt, der Abstand zum Wald beträgt mindestens 200 Meter. Laut Kanton Basel-Stadt wird das seit Ende Juli geltende absolute Feuerverbot aufgehoben.
Ebenfalls wieder erlaubt sind das Baden, Betreten und Fischen in der Wiese und im Unterlauf der Birs. Grund für die Lockerungen sind die Regenfälle der vergangenen Tage und die tieferen Temperaturen. Die Waldbrandgefahr wurde von der höchsten Gefahrenstufe 5 auf Stufe 4 («grosse Gefahr») gesenkt.
Auch im Baselbiet werden die Massnahmen per Freitagmittag gelockert. Laut Kanton Basel-Landschaft wird das absolute Feuerverbot im Siedlungsgebiet aufgehoben. Dort darf somit wieder Feuer entfacht und grilliert werden. Anders als in Basel-Stadt gilt diese Ausnahme im Siedlungsgebiet auch dann, wenn dieses weniger als 200 Meter vom Wald entfernt liegt. Dabei sei jedoch die nötige Sorgfalt einzuhalten.
Aufgehoben wird im Baselbiet zudem das Verbot, Motorfahrzeuge auf Feldern, Wiesen, Grünflächen und Stoppelfeldern abzustellen. Auch in der Birs darf wieder gebadet und gefischt werden. Die Waldbrandgefahr wurde ebenfalls auf Stufe 4 gesenkt.
Das bleibt verboten
Trotz der Lockerungen gelten weiterhin Einschränkungen. In Basel-Stadt darf im Wald und bis 200 Meter vom Waldrand entfernt kein Feuer entfacht werden. Das gilt auch für fest eingerichtete Feuerstellen, Feuerschalen und Grills. Feuerwerk bleibt im gesamten Kanton verboten.
Im Baselbiet bleibt Feuer im Wald und grundsätzlich auch innerhalb von 200 Metern zum Waldrand verboten. Ausgenommen ist das Siedlungsgebiet. Auch hier gilt weiterhin ein kantonsweites Feuerwerksverbot.
Für die Fliessgewässer im Baselbiet gilt zudem weiterhin ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot. Ausgenommen sind neu Rhein und Birs. Auch Wasser darf weiterhin grundsätzlich nicht aus Fliessgewässern entnommen werden; ausgenommen sind ebenfalls Rhein und Birs.
In beiden Kantonen bleiben Himmelslaternen verboten. Brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer dürfen wegen der weiterhin grossen Brandgefahr nicht weggeworfen werden. (ila)
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