14.10.2026 News aus der Region

Kanton sperrt Autoverkehr für Schulkinder

Die Petition einer Schülerorganisation war erfolgreich. Beim Bäumlihofgymnasium wird zu Stosszeiten die Strasse gesperrt.

An der Strasse «Zu den drei Linden» im Quartier Hirzbrunnen befinden sich gleich mehrere Schulhäuser. Bild: googlemaps screenshot

An der Strasse «Zu den drei Linden» im Quartier Hirzbrunnen befinden sich gleich mehrere Schulhäuser: der Kindergarten und die Primarschule Hirzbrunnen, die Sekundarschule Drei Linden, die Sekundarschule Bäumlihof, das Gymnasium Bäumlihof sowie Tagesstrukturen.

Da es sich um den grössten Schulstandort des Kantons handelt, sind hier zu Schulwegzeiten mehrere hundert Schulkinder unterwegs. 

Um ihre Sicherheit zu erhöhen, sperrt der Kanton die Strasse künftig von Montag bis Freitag jeweils vor Schulbeginn am Morgen und nach Schulschluss am Nachmittag: Zwischen 7.30 und 8.15 Uhr sowie zwischen 12.00 und 12.45 Uhr ist die Durchfahrt für Autos und Motorräder im Abschnitt zwischen Bäumlihofstrasse und Olsbergerweg nicht mehr gestattet. Dies teilte das Bau- und Verkehrsdepartement  mit.

Die Neuerung tritt voraussichtlich nach den Weihnachtsferien auf Anfang 2027 in Kraft. An der Kreuzung Bäumlihofstrasse / Zu den drei Linden werden spezielle Signale angebracht, die während der Sperrzeiten leuchten und auf das Fahrverbot hinweisen. Die entsprechende Verkehrsanordnung wurde im Kantonsblatt publiziert. 

Konzept Schulstrasse umsetzen

Um diese Verkehrsberuhigung zu Schulwegzeiten hat eine Schülerorganisation mit einer Petition nachgesucht. Zudem fordert ein Vorstoss, dass der Kanton rasch Massnahmen zu Gunsten der Schulwegsicherheit ergreift. 

Die Sperrung der Strasse entspreche dem Konzept der Schulstrasse, bei dem Strassen vor Schulstart und nach Schulschluss für den motorisierten Verkehr gesperrt werden. Das Konzept sei bisher in der Schweiz noch wenig bekannt, heisst es in der Mitteilung. Schulstrassen gibt es erst in einigen wenigen Gemeinden wie beispielsweise in Köniz oder in Ascona.

Velos und Schulbusse sowie Gehbehinderte können weiterhin zu- und wegfahren. Auch notwendige dienstliche Fahrten der Rettung sowie der Kantonalen Krisenorganisation bleiben gestattet, da sich das Zivilschutzzentrum in diesem Strassenzug befindet.

Die betroffenen Schulen sind bereits vorinformiert. Kurz bevor die neue Regelung in Kraft tritt, stellt der Kanton den Schulen ein Informationsschreiben zur Verfügung, das diese dann auf den üblichen Kanälen an die Eltern, die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerschaft verteilen können. (cb)

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