29.10.2026 News aus der Region

Basler Regierung will 35 Millionen Franken einsparen

Dabei sind auch Massnahmen nicht tabu, die sich auf die Leistungen des Kantons auswirken.

Regierungsrat Kaspar Sutter und die Regierungsrätinnen Tanja Soland und Stephanie Eymann. Bild: Tomasz Sikora

Der Regierungsrat führt einmal pro Legislatur eine Generelle Aufgabenüberprüfung (GAP) durch. Dabei sollen die Notwendigkeit, Tragbarkeit und Effizienz kantonaler Massnahmen geprüft werden. Erstmals beinhaltet diese GAP für die Legislatur 2025-2029 ein konkretes Entlastungsziel. Dies hatte der Grosse Rat mit einer Gesetzesänderung Anfang 2026 gefordert.

Das Entlastungsziel, das der Regierungsrat nun mitgeteilt hat, beträgt ein Prozent des Zweckgebundenen Betriebsergebnisses. Dies entspricht einer Entlastung von rund 35 Millionen Franken. Diese will die Regierung mit zwei Arten von Massnahmen erreichen:

  • Kurzfristig wirksame Effizienzmassnahmen, die die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Leistungsaufträge nicht grundsätzlich infrage stellen.
  • Strukturelle Massnahmen «mit möglichen Auswirkungen auf der Leistungsseite», wie es im Communiqué der Regierung heisst.

Wie diese Massnahmen konkret aussehen, werde nun departementsintern abgeklärt, heisst es auf Anfrage beim Finanzdepartement.

Die Regierung verspricht sich davon Spielraum, um «auch in Zukunft neue Aufgaben anzugehen und wichtige aktuelle Herausforderungen zu bewältigen».

Stets Überschüsse, aber grössere Haushaltsrisiken

Die finanzielle Ausgangslage des Kantons beurteilt der Regierungsrat als grundsätzlich solide. Die Erfolgsrechnung wies in den vergangenen Jahren stets Überschüsse aus – meist in dreistelliger Millionenhöhe –, und auch der Finanzierungssaldo war meist positiv.

Allerdings zeige die aktuelle Planung, dass das hohe Investitionsvolumen in den nächsten Jahren zu einer deutlichen Zunahme der Brutto- und Nettoverschuldung führen werde. Zudem haben die Haushaltsrisiken zugenommen, so der Regierungsrat. 

Die Ergebnisse der GAP werden in einem Bericht zusammengefasst und dem Grossen Rat zur Kenntnis gebracht. Der Schlussbericht der GAP soll Anfang 2028 dem Grossen Rat unterbreitet werden. (cb)

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