13.02.2019 Basel 5 minMinuten Lesedauer

Inländer­vorrang sorgt für Unmut in der lokalen Gastronomie

Gewerbetreibende äussern Vorwürfe gegenüber dem Bund: Das RAV schicke den Arbeit­gebern unbrauchbare Dossiers zu.

Für inländische Arbeitslose ist die Jobsuche mit der Stellenmeldepflicht einfacher geworden. Die Anzahl gemeldeter Stellen in Basel hat sich im letzten Jahr versechsfacht. Bild: Kanton Basel-Stadt

Im Basler Gastgewerbe herrscht einiges an Ärger über eine Pflicht, die aus der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative hervorging. Mit dem «Inländervorrang light», auf den sich die nationale Politik nach langem Verhandeln einigte, trat im Juli 2018 die sogenannte Stellenmeldepflicht in Kraft. Eine Regel, die sicherstellt, dass inländische Arbeitslose den Vorzug vor Ausländern erhalten. 

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