«Es war keine Option, seine Identität preiszugeben»
Nach 8 Jahren: Europäischer Gerichtshof stützt Weigerung von BaZ-Journalistin Nina Jecker, einen Drogendealer zu nennen.

Es ist ein wegweisender Entscheid für Journalisten in der Schweiz, welcher der Europäische Gerichtshof am Dienstag in Strassburg fällte: Er schützte die Weigerung von BaZ-Journalistin Nina Jecker, den Namen eines von ihr porträtierten Drogendealers zu nennen – so wie es die Basler Staatsanwaltschaft wollte. Jecker stützte sich dabei auf den Quellenschutz.
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