08.10.2020 Basel 4 minMinuten Lesedauer

«Es war keine Option, seine Identität preis­zugeben»

Nach 8 Jahren: Europäischer Ge­richts­hof stützt Weigerung von BaZ-Journa­listin Nina Jecker, einen Drogen­dealer zu nennen.

Die 39-jährige Nina Jecker auf der Redaktion der Basler Zeitung. Bild: Anja Sciarra

Es ist ein wegweisender Entscheid für Journalisten in der Schweiz, welcher der Europäische Gerichtshof am Dienstag in Strassburg fällte: Er schützte die Weigerung von BaZ-Journalistin Nina Jecker, den Namen eines von ihr porträtierten Drogendealers zu nennen – so wie es die Basler Staatsanwaltschaft wollte. Jecker stützte sich dabei auf den Quellenschutz.

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