Basel-Stadt setzt E-Voting nach Panne aus
Nach der E-Voting-Panne zieht der Kanton Basel-Stadt Konsequenzen: Der Regierungsrat lässt den Vorfall extern untersuchen und setzt das E-Voting-Pilotprojekt bis Ende 2026 aus.

Grund dafür ist, dass am Sonntag 2'048 elektronisch abgegebene Stimmen nicht gezählt werden konnten (Prime News berichtete). Betroffen sind Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sowie registrierte Stimmberechtigte mit Behinderungen, die ihre Stimme elektronisch abgegeben hatten. Am Abstimmungswochenende gelang es den Verantwortlichen nicht, die elektronische Urne zu entschlüsseln. Mehrere Versuche von IT-Experten, das Problem zu beheben, blieben erfolglos.
Der Regierungsrat bedauert den Vorfall «ausserordentlich» und kündigt eine externe Analyse der Umstände und Ursachen an, wie er in einer Mitteilung vom Dienstag schreibt. Ziel sei es, den Vorfall «umfassend aufzuarbeiten» und Massnahmen zu entwickeln, um «ähnliche Fehler künftig zu verhindern». Gleichzeitig wurde zur Kenntnis genommen, dass die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt ein Strafverfahren eingeleitet hat.
«Äusserst bedauerlich»: Vorfall hat auch politische Folgen
Nach bisherigen Erkenntnissen liegt die Ursache nicht beim E-Voting-System der Schweizerischen Post, sondern bei der Handhabung einer externen Komponente – konkret eines USB-Sticks. Der Vorfall trat ausschliesslich in Basel-Stadt auf.
Das elektronische Abstimmen war im Kanton erst im Juni 2023 wieder eingeführt worden. Bis November 2025 wurde der digitale Stimmkanal bei elf Urnengängen eingesetzt, darunter auch bei den eidgenössischen Wahlen 2023 – bislang ohne Zwischenfälle.
Politisch hat der Vorfall ebenfalls Folgen. Der Regierungsrat beantragt beim Grossen Rat Basel-Stadt, die Beratung über die geplante Finanzierung des E-Voting-Testbetriebs für die Jahre 2027 bis 2036 vorläufig auszusetzen. Der entsprechende Ratschlag befindet sich derzeit in der Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission des Parlaments.
Sollten die 2'048 Stimmen tatsächlich nicht mehr gezählt werden können, wären die politischen Rechte der betroffenen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger verletzt. Der Regierungsrat bezeichnet dies als «äusserst bedauerlich» und kündigt an, den Vorfall sorgfältig aufzuarbeiten. (mei)
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