Schaffhauser Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Basler Behörden ein
Die ausserordentliche Untersuchung findet keine Rechtswidrigkeit an der «Basel nazifrei»-Demo von 2018.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen hat eine Untersuchung im Fall «Basel nazifrei» durchgeführt. Das Verfahren richtete sich gegen die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei Basel-Stadt. Wie die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausens nun mitteilt, sei das Verfahren am 25. März «vollständig» eingestellt worden.
Auslöser der ausserordentlich eingesetzten ausserkantonalen Untersuchung bildete eine Strafanzeige des Grauen Blocks. Der Verein warf der Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei Basel-Stadt unter anderem Amtsmissbrauch und Urkundenfälschung vor.
«Kein ausreichender Tatverdacht»
Die Anschuldigungen gehen auf eine Kundgebung im November 2018 zurück. Linke Kreise demonstrierten damals gegen einen Aufmarsch rechtskonservativer Kreise bei der Messe Basel. Gemäss dem Grauen Block sollen die Behörden «manipulierte Videobeweise» gegen linksautonome Kreise ins Feld geführt haben (hier mehr dazu).
Die Staatsanwaltschaft Schaffhausen habe die Vorwürfe «umfassend geprüft». Jedoch habe sich kein ausreichender Tatverdacht ergeben. Den vom Grauen Block beschuldigten Behörden hätten keine Straftatbestände nachgewiesen werden können. Daher wurde keine Anklage erhoben.
Wie es im Communiqué heisst, sei die Einstellungsverfügung noch nicht rechtskräftig. Der Graue Block könne sie beim Appellationsgericht Basel-Stadt anfechten. (mar)
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