Bundesgericht: Tempo 30 in Therwil, Oberwil und Bottmingen bleibt
Der Kanton hatte das Tempolimit aus Lärmschutzgründen auf Kantonsstrassen eingeführt. Der TCS reichte Beschwerden ein.

Im Dauerstreit um Tempo 30 hat das Bundesgericht erneut einen Entscheid gefällt. Wie die Basler Zeitung schreibt, hatte die Baselbieter Sicherheitsdirektion aus Lärmschutzgründen auf einzelnen Strassenabschnitten in den drei Leimentaler Gemeinden Therwil, Oberwil und Bottmingen Tempo 30 angeordnet. Der TCS sowie ein Anwohner aus Oberwil fochten in der Folge die Verkehrsanordnung beim Kantonsgericht an und zogen das Urteil bis ans Bundesgericht weiter.
Die Beschwerdeführer hatten ihre Kritik unter anderem auf ein Gutachten im Zusammenhang mit einer Verkehrsordnung in der Gemeinde Riehen abgestützt. Dieses zeigte nach Messungen auf, dass die Lärmwerte tiefer ausfielen.
Aber der Argumentation folgte das Bundesgericht nicht. Es sei nicht ersichtlich, weshalb Erfahrungen aus Riehen die Vertrauenswürdigkeit der Modellrechnungen des Kantons Baselland infrage stellen sollten.
Bereits zweite Tempo-30-Niederlage
Zurückgewiesen wurde auch der Einwand, dass Blaulichtfahrzeuge bei ihren Fahrten behindert würden: Feuerwehr, Sanität und Polizei machten sich nicht strafbar, wenn sie auf dringlichen Fahrten Verkehrsanordnungen missachteten.
Für den TCS handelt es sich bereits um die zweite Tempo-30-Niederlage: Bei der Volksabstimmung vom 8. März scheiterten überraschend die Initiative und auch der Gegenvorschlag für eine Mitsprache der jeweiligen Gemeinde-Stimmbevölkerung bei der Einführung von Temporeduktionen. (cb)
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