Baselbiet erlässt Feuerverbot im Wald und an Waldrändern
Wegen Waldbrandgefahr hat der Kantonale Führungsstab verschiedene Massnahmen beschlossen. Sie gelten ab Freitagmittag.

Wie der Führungsstab festhält, hätten die anhaltende Hitze und ausbleibende Niederschläge die Böden stark ausgetrocknet; die Situation werde sich in den kommenden Tagen weiter verschärfen. Zudem können die trockenen Böden Starkniederschläge nur schlecht aufnehmen, was bei Gewittern lokale Abschwemmungen begünstigt.
Die Wasserführung der meisten Bäche ist für die Jahreszeit sehr niedrig, die Wassertemperaturen liegen über 20 Grad. Auch bei Quellen und Grundwasser verschärfe sich die Lage: Die Grundwasserstände sinken weiter. Die Wasserversorgungen rufen vereinzelt zum Wassersparen auf.
Feuerverbot ab Freitagmittag
Wegen Waldbrandgefahr wird das Entfachen von Feuer im Wald und an Waldrändern verboten. Das Verbot gilt bis zu einem Mindestabstand von 50 Metern zum Waldrand; ausgenommen sind fest eingerichtete Feuerstellen.
Feuer seien «jederzeit» zu beaufsichtigen und Funkenwurf «sofort» zu löschen, so der Führungsstab. Ebenso sei die Glut in einer Feuerstelle vor dem Verlassen vollständig zu löschen.
Ebenfalls generell verboten ist das Steigenlassen von Himmelslaternen oder Heissluft-Ballons, die durch offenes Feuer angetrieben werden – unabhängig davon, ob diese gekauft oder selbst hergestellt wurden.
Zudem ist es untersagt, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
Kein Wasser aus Gewässern nehmen und Badeverbot
Es ist verboten, Wasser aus öffentlichen Gewässern zu entnehmen. Für die Landwirtschaft bewilligte Wasserentnahmen aus öffentlichen Gewässern sind weiterhin erlaubt; es gelten die entsprechenden Auflagen in den Bewilligungen.
Bade und Fischereiverbot an der Ergolz: Für den Abschnitt der Ergolz zwischen dem Kesselfall in Liestal bis zur Mündung in den Rhein gilt ein Bade- und Fischereiverbot. Das Verbot gilt für Menschen und Haustiere. Verboten ist auch das Betreten der Ergolz.
Bereits seit Mittwoch gilt ein Badeverbot in der Birs von der Redingbrücke bis zum Birsköpfli und auch in der Wiese (mehr dazu).
Vorsicht wegen Blaualgen (Cyanobakterien)
Im Bereich der Ergolzmündung in Augst sowie allenfalls an anderen Stellen an Gewässern im Kanton treten wegen der hohen Wassertemperaturen vereinzelt Blaualgenblüten auf. Blaualgen kommen natürlicherweise in allen Gewässern der Schweiz vor und gehören zu unserem Ökosystem. Ihr Vorkommen ist in der Regel unproblematisch.
Hohe Temperaturen, ruhiges Wasser und teilweise auch ein hoher Nährstoffgehalt können zu einer Massenvermehrung (Blaualgenblüte) führen. Eine Blaualgenblüte zeigt sich durch grünlich oder bläulich-grün verfärbtes Wasser (vor allem an der Oberfläche), Schlierenbildungen oder Algenteppiche.
Dabei können einige Blaualgenarten Giftstoffe (Cyanotoxine) bilden, die für Mensch und Tier gefährlich sein können. Insbesondere bei Kindern und Hunden ist besondere Vorsicht geboten.
Vermeiden Sie Ansammlungen von Algen sowie trübes oder verfärbtes Wasser. Lassen Sie Ihren Hund kein trübes Wasser trinken (auch nicht aus Pfützen). (cb)
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