Kantonspolizei zieht Personalstreit an Bundesgericht weiter
Die Polizeileitung wollte einem fehlbaren Mitarbeiter kündigen. Das Appellationsgericht sieht das als widerrechtlich.
Die Kantonspolizei Basel-Stadt hat im Frühjahr 2023 einen Polizisten versetzt und ihm den Lohn um zehn Prozent reduziert. Grund dafür waren Vorwürfe wegen sexueller Belästigung einer Mitarbeiterin, wiederholten sexistischen Bezeichnungen von Polizistinnen sowie rassistischen Äusserungen. Ebenso soll der Mann «Sieg Heil» gerufen und gegen das Alkoholverbot auf einer Polizeiwache verstossen haben.
Unter dem im September 2024 eingesetzten neuen Polizeikommandanten Thomas Würgler wurde der Polizist freigestellt und später gekündigt. Gegen diese Kündigung ist der Mann in mehreren Instanzen rechtlich vorgegangen. Zuletzt zog er den Fall vor das Appellationsgericht. Das Gericht hiess seine Beschwerde gut und erklärte die Kündigung am 3. Juni für ungültig.
Im Kern argumentiert das Appellationsgericht mit Gerichtspräsident Stephan Wullschleger (SP) damit, dass die alte Polizeiführung im Jahr 2023 den Mitarbeiter wegen der Pflichtverletzungen bereits versetzt und ihm den Lohn gekürzt habe. Daher könnten dieselben Verfehlungen nicht nachträglich nochmals als Kündigungsgrund verwendet werden.
Polizist arbeitet nicht, bezieht aber Lohn
Die Kantonspolizei zieht diesen Entscheid des Appellationsgerichts nun ans Bundesgericht weiter. Wie es in einem Communiqué heisst, halte die Leitung der Kantonspolizei eine Weiterbeschäftigung des Mitarbeiters für «unhaltbar». Polizistinnen und Polizisten verfügten über «hoheitliche Befugnisse» und müssten deshalb ein besonders «hohes Mass an persönlicher Integrität» mitbringen. Polizistinnen und Polizisten müssten allen Menschen «neutral, respektvoll und diskriminierungsfrei» begegnen.
Die Polizeileitung sehe diese Integrität wegen der festgestellten sexuellen Belästigungen, sexistischen Diskriminierungen und rassistischen Verhaltensweisen nicht mehr gegeben. Das notwendige Vertrauensverhältnis sei «unwiderruflich» zerstört. Eine Weiterbeschäftigung des betreffenden Mitarbeiters sei für die Kantonspolizei auch mit Blick auf den notwendigen Kulturwandel innerhalb des Korps nicht zumutbar (mehr dazu hier).
Wie die Kantonspolizei Basel-Stadt auf Anfrage mitteilt, arbeite der betreffende Polizist zurzeit nicht, beziehe aber seinen Lohn. Sprecher Adrian Plachesi: «Wir verzichten auf seine Arbeitsleistung.» (mar)
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