Mehr Platz und Sicherheit für Trendfahrzeuge
Für E-Bikes und ihre «Verwandten» gelten seit dem 1. Juli 2025 in der Schweiz neue Strassenverkehrsregeln.
Dieser Text stammt von Christian Egeler, Leiter Verkehrspolizei bei der Polizei Basel-Landschaft

Vielleicht haben Sie sich schon mal gewundert, dass viele Motorfahrräder (Mofas) Pedale haben, obwohl sie gar nicht benutzt werden. Der Grund liegt darin, dass mit Pedalen bei den leichten Mofas eine höhere Geschwindigkeit zugelassen war als ohne. Dies ist nun nicht mehr der Fall; auch mein Sohn hat die Pedale an seinem Scooter demontiert. Am 1. Juli 2025 traten in der Schweiz umfassende Änderungen im Strassenverkehrsrecht für Mofas in Kraft.
Die neuen Strassenverkehrsregeln schaffen klare Rahmenbedingungen für die wachsende Vielfalt von Elektro-Trendfahrzeugen. Sie stärken die Sicherheit, fördern nachhaltige Mobilität und ermöglichen eine verträglichere Nutzung des öffentlichen Raums.
Das war nötig: Die Nutzung dieser Elektrofahrzeuge stieg in den letzten Jahren deutlich; leider auch die Unfallzahlen. So haben die Anzahl der Unfälle mit E-Bikes von 2021 bis 2024 um über 26 Prozent zugenommen, während die Anzahl der Unfälle mit Fahrrädern um 10 Prozent zurückgegangen sind. Besonders betroffen sind ältere E-Bike-Fahrende, die überproportional häufig schwerere Verletzungen erleiden.
Die Ursachen sind vielfältig: E-Fahrzeuge beschleunigen schneller, sind oft leiser und werden häufig von anderen Verkehrsteilnehmern erst spät wahrgenommen. Auch die gemischte Nutzung von Gehwegen und Radwegen führt zu Konflikten mit Fussgängern.
Deswegen ist es mir ein Anliegen festzuhalten, dass das Wichtigste nicht im neuen Gesetzestext enthalten ist: gegenseitige Rücksichtnahme.
Gegenseitige Rücksichtnahme – der Schlüssel zu mehr Sicherheit
In unserer zunehmend vielfältigen Verkehrswelt ist gegenseitige Rücksichtnahme wichtiger denn je. Ob Fussgänger, Velofahrer, E‑Scooter‑Pilot oder Autofahrer – nur wenn wir einander aufmerksam begegnen und respektvoll handeln, schaffen wir eine sichere und harmonische Umgebung für alle.
Kleine Gesten wie ein rechtzeitiges Signal, ein verständnisvolles Warten oder ein freundliches Lächeln können grosse Wirkung zeigen. Rücksicht bedeutet nicht nur, Regeln einzuhalten, sondern auch, die Bedürfnisse und Grenzen der anderen zu achten. So tragen wir gemeinsam dazu bei, dass alle sicher ans Ziel kommen und der öffentliche Raum für alle angenehm bleibt.
Neue Fahrzeugkategorien
Erstmals wird eine dritte Kategorie von Motorfahrrädern eingeführt – neben leichten und schnellen gibt es nun auch schwere Motorfahrräder. Diese dürfen zwischen 250 und 450 kg wiegen.
Höchstgeschwindigkeit:
Alle leichten Mofas mit Sitzplätzen dürfen nun 25 km/h fahren. Nur die E-Trottis dürfen maximal 20 km/h fahren. Weiterhin dürfen die klassischen Benzinmofas 30 km/h und die schnellen E-Bikes 45 km/h fahren.
Personentransport mit dem Motorfahrrad:
Neu sind bei leichten Mofas ein Sitzplatz für einen Mitfahrer und zwei Kindersitzplätze oder insgesamt bis zu vier Kindersitzplätze erlaubt. Die Kindersitzplätze müssen unter anderem über Gurte verfügen. Dies erleichtert Familien den Alltag und fördert nachhaltige Mobilität. Schwere Mofas können sogar noch mehr Sitzplätze aufweisen, solange das zulässige Gesamtgewicht von 450 kg eingehalten ist.
Signalisation und Verkehrsflächen:
Das Symbol «Fahrrad» gilt nun für alle Fahrräder und Motorfahrräder; also neu auch für schnelle Mofas. Das Symbol «Motorfahrrad» beinhaltet hingegen nur die schnellen und schweren Mofas. Verkehrsflächen für Fahrräder müssen also neu auch von Töfflis und schnellen E-Bikes benutzt werden; nicht jedoch, wenn «Motorfahrräder» verboten sind (auch mit ausgeschaltetem Motor).
Parkplätze:
Kantone können die Radwegpflicht für schnelle und schwere Motorfahrräder aufheben, wenn die Radwege ungeeignet sind. Zudem werden spezielle Parkplätze für Lastenvelos und Velos mit Anhängern eingeführt.
Führerausweise und Ausbildung:
Die Führerausbildung wird um Fahrerassistenz- und Automatisierungssysteme erweitert, um den modernen Anforderungen gerecht zu werden.
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Gerne stehen wir Ihnen für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Verkehrspolizei Basel-Landschaft
Brühlstrasse 43
4415 Lausen
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