24.11.2025 Sponsored Content 3 minMinuten Lesedauer

Hass im Klassen­chat: Wenn Worte zu Straf­taten werden

Immer mehr Hass­bot­schaften unter Kin­dern. Vorbild­rolle der Eltern ist ent­schei­dend, sagt die Polizei Basel-Land­schaft.

von Polizei BL

Dieser Text stammt von Kurt Frei, Leiter Jugenddienst bei der Polizei Basel-Landschaft

Respektvolle Kommunikation ist ein zentraler Pfeiler des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Gerade im schulischen Alltag zeigt sich jedoch, wie schnell Grenzen überschritten werden: Ein abwertender Kommentar im Klassenchat, ein verletzender Sticker oder das gezielte Blossstellen eines Kindes wegen Aussehen, Herkunft oder Religion. Solche Vorfälle werden dem Jugenddienst der Polizei Basel-Landschaft zunehmend gemeldet – inzwischen auch häufig aus Primarschulen.

Im Primarschulalter prägt in erster Linie das direkte Umfeld, vor allem die Familie, die Haltung der Kinder. Erst später gewinnen Gleichaltrige als Orientierungspunkte an Bedeutung. Umso wichtiger ist das Verhalten der Erwachsenen: Kinder beobachten genau, wie Eltern über andere sprechen, welche Begriffe sie verwenden und wie sie zu Themen wie Gewalt, Vielfalt, Herkunft oder Religion Stellung beziehen. Dieses Vorbild schafft ein Fundament für ein respektvolles und gewaltfreies Miteinander.

Collage: Polizei BL

Wie sieht die Rechtslage aus?

Die Bundesverfassung setzt in ihrer Präambel klare Leitwerte: Freiheit, Frieden, Solidarität, Offenheit sowie Rücksichtnahme und Achtung. Sie bildet die moralische Grundlage gegen Hass, Ausgrenzung und Diskriminierung und fordert ein respektvolles Zusammenleben aller Menschen – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder anderen Merkmalen.

Zu Beginn der Verfassung sind die grundlegenden Rechte jeder in der Schweiz lebenden Person festgehalten, darunter Glaubens- und Gewissensfreiheit, Meinungsfreiheit und Bewegungsfreiheit. Meinungsfreiheit ist jedoch nicht grenzenlos.

Hassrede, die sich gegen religiöse Gruppen oder Einzelpersonen richtet – beispielsweise antichristliche, islamfeindliche oder antisemitische Hetze – verletzt das durch Artikel 15 BV geschützte Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit. Wo Menschenwürde verletzt oder zu Hass, Gewalt oder Diskriminierung aufgerufen wird, endet die Meinungsfreiheit nach Artikel 16 BV. Solche Äusserungen können strafbar sein.

Vielen Kindern ist nicht bewusst, dass sie in der Schweiz ab dem vollendeten 10. Lebensjahr strafmündig sind – und damit auch für online getätigte Hassreden zur Verantwortung gezogen werden können.

Collage: Polizei BL
Polizei Basel-Landschaft

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