Was kann ich tun, wenn ich einen Stalker habe?
Die Polizei Basel-Landschaft erklärt, warum es Stalking gibt und was man in akuten Fällen tun kann.
Psychoterror bis hin zu körperlichen Übergriffen. Stalking hat viele Gesichter und kann beim Opfer schwere seelische Leiden hervorrufen und soziale Isolation zur Folge haben. Seit dem 1. Januar 2026 ist Stalking in der Schweiz ein Straftatbestand. Stalking, auch Cyberstalking, im Schweizerischen Strafgesetzbuch als «Nachstellung» bezeichnet, kann betroffene Personen in ihrer Lebensführung stark beeinträchtigen.
Stalking ist ein komplexes Phänomen mit sehr unterschiedlichen Ausprägungen und Facetten. Die unzähligen Handlungen des Täters oder der Täterin einzeln betrachtet, erreichen oft nicht die Schwelle der Illegalität. Dies erklärt teilweise die späte Wahrnehmung des Phänomens durch die Betroffenen selbst, aber auch durch die Strafverfolgung. Aus präventiver Sicht ist es aber wichtig, Stalking möglichst früh zu erkennen und Massnahmen zu ergreifen.
Stalking kommt in allen sozialen Schichten vor und betrifft Männer wie Frauen in allen Geschlechterkonstellationen. Es gibt zwar keine gesicherten Informationen darüber, wie viele Menschen in der Schweiz von Stalking betroffen sind, aber sicher ist, dass die Tatpersonen in den meisten Fällen aus dem sozialen Umfeld des Opfers stammen und es deutlich mehr Männer sind, die Frauen stalken, als umgekehrt.
Warum wird gestalkt?
Die häufigsten Motive für Stalking sind Rache, Hass und Geltungsdrang, also zum Beispiel bei jemandem, der
- nicht akzeptieren will, dass sich der beziehungsweise die (Ehe-) Partnerin oder der (Ehe-) Partner trennen möchte oder bereits getrennt hat, und ihn oder sie auf diese Weise zwangsweise «zurückholen» oder bestrafen will
- nicht akzeptieren will, dass er von einer Person abgewiesen wurde, mit der er eine intime Beziehung einzugehen wünscht (Liebeswahn)
- sich für ein erlittenes (vermeintliches) Unrecht, wie zum Beispiel einer Kündigung, bei den Verantwortlichen rächen will
- nicht die von ihm gewünschte öffentliche Aufmerksamkeit erhält, und nun hofft, diese mittels Stalkings einer zumeist prominenten Person zumindest indirekt zu erhalten
Was kann ich tun, wenn ich von Stalking betroffen bin?
Nehmen Sie die Situation von Anfang an ernst! Es ist erwiesen, dass Stalking mit der Zeit eher an Intensität zunimmt, wenn nichts dagegen unternommen wird. Folgende Vorgehensweisen haben sich bewährt:
- Sagen Sie dem Stalker beziehungsweise der Stalkerin einmal (!) deutlich und unmissverständlich, am besten vor Zeugen, dass Sie keinerlei Kontakt mehr wünschen.
- Trennen Sie sich auch digital: Stellen Sie sicher, dass Sie die alleinige Kontrolle über Ihre Geräte, Konten und Anwendungen haben. Sollte es gemeinsame Konten geben, ändern Sie alle ihre Passwörter. Blockieren Sie alle Telefonnummern und E-Mail-Adressen des Stalkers beziehungsweise der Stalkerin.
- Bleiben Sie konsequent! Gehen Sie auf keinen Fall auf weitere Kontaktversuche ein.
Wenn das Stalking trotzdem weitergeht:
- Suchen Sie sich Hilfe. Unterstützung können beispielsweise die kantonalen Opferhilfestellen bieten.
- Zögern Sie nicht, Anzeige zu erstatten. Es ist wichtig, dass möglichst früh etwas gegen Stalking unternommen wird. Die Polizei hat die Möglichkeit, Sofortmassnahmen zu ergreifen.
- Informieren Sie Ihr privates und geschäftliches Umfeld über die Situation. Öffentlichkeit kann eine schützende Wirkung haben.
- Führen Sie ein «Stalking-Tagebuch». Dokumentieren Sie alles, was der Stalker beziehungsweise die Stalkerin schreibt, schickt oder sonst tut, mit Datum und Uhrzeit. Durch das Sammeln von Beweismaterial können Sie ihre Vorwürfe in einem allfälligen Strafverfahren untermauern.
- Bei akuter Bedrohung wählen Sie jederzeit den polizeilichen Notruf (112/117)!
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Gerne stehen wir Ihnen für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Polizei Basel-Landschaft
Beratungsstelle für Prävention
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Tel. 061 553 30 66
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