Haben Angestellte ein Anrecht auf Homeoffice?
Arbeiten von Zuhause aus muss vertraglich klar geregelt werden, sagt Frank Linhart vom Arbeitgeberverband Region Basel.
Was muss beachtet werden, wenn Homeoffice gewährt wird?
Frank Linhart*: Homeoffice ist nicht im Gesetz geregelt, deshalb ist es für Arbeitgeber wichtig, die Ausgestaltung des Homeoffice vertraglich und reglementarisch zu regeln. Wir empfehlen ein Homeoffice-Reglement zu erstellen.
Welches sind die wichtigsten Punkte, die in einem Homeoffice-Reglement geregelt werden sollten?
Einleitend sollte darüber informiert werden, dass der Arbeitgeber Homeoffice ermöglicht, dieses aber jederzeit und einseitig widerrufen kann. Weiter sollte eindeutig festgehalten werden, dass den Arbeitnehmern im Unternehmen ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Arbeiten, die nicht am Computer ausgeführt werden können, und Material benötigen, sind im im Büro zu verrichten, wo auch das entsprechende Material zur Verfügung steht. Hierzu gehören zum Beispiel grosse Druckaufträge oder Postversände.
Worauf sollte ebenfalls geachtet werden?
Es sollte definiert werden, ob und welche Kosten für die Einrichtung des Homeoffice-Büros vom Arbeitgeber übernommen werden. Falls keine Kosten übernommen werden, sollte das ebenfalls explizit vermerkt werden.
Weshalb ist das wichtig?
Der Arbeitgeber hat gemäss Gesetz dem Arbeitnehmer alle durch die Ausführung der Arbeit notwendig entstehenden Auslagen zu ersetzen. Durch die eindeutige Regelung von Homeoffice als freiwillige Möglichkeit des Arbeitnehmers, wird klar gemacht, dass es sich beispielsweise bei der Einrichtung des Homeoffice-Arbeitsplatzes nicht um notwendige Auslagen handelt.
Was bedeutet das im Umkehrschluss?
Gäbe es keinen Arbeitsplatz im Büro, wäre das Homeoffice notwendig, womit auch die Kosten für die Einrichtung notwendige Auslagen wären. Ist dies nicht der Fall, müssen diese Kosten auch nicht übernommen werden. Des Weiteren wird eindeutig angeordnet, Arbeiten, welche Auslagen verursachen würden, im Büro zu erledigen und nicht im Homeoffice. So verhindert der Arbeitgeber, dass Arbeitnehmer plötzlich Auslagen für Kosten im Homeoffice geltend machen und dass er sich mit Kleinstspesen befassen muss.
Welche weiteren Punkte sind wichtig?
Weitere Punkte, die geregelt werden sollten, sind insbesondere:
- die Erreichbarkeit und die Teilnahme an Sitzungen aus dem Homeoffice
- Vorgaben zum Umgang mit sensiblen Daten und Geschäftsgeheimnissen, wie zum Beispiel die Vorschrift, Arbeitsmaterial wegzuschliessen und nicht offen herumliegen zu lassen
- Auch sollte festgehalten werden, dass Arbeitnehmer, welche freiwilliges Homeoffice in Anspruch nehmen, zuhause einen ergonomischen Arbeitsplatz eingerichtet haben, welcher den gesetzlichen Vorgaben entspricht
Es kann zudem viele weitere für den Betrieb spezifische Punkte geben, die geregelt werden müssen, um einen reibungslosen Ablauf im Betrieb zu gewährleisten. Das hängt vom jeweiligen Unternehmen ab.
Welche Regeln gelten für die Arbeitszeiten im Homeoffice?
Grundsätzlich gelten im Homeoffice dieselben Regeln wie im Büro. Die geltenden Vorschriften sollten dennoch explizit im Homeoffice-Reglement aufgeführt werden. Denn obschon im Homeoffice die Tätigkeiten flexibler eingeteilt werden können, sind die zwingenden Vorschriften des Arbeitsgesetzes, insbesondere zu den Arbeits- und Ruhezeiten, strikt einzuhalten. Wir empfehlen, im Homeoffice-Reglement die wichtigsten Arbeitszeit-, Pausen- und Ruhezeitregelungen explizit aufzuführen und festzuhalten, dass Angestellte, welche Arbeiten im Homeoffice verrichten, zusichern, sich an diese Regeln zu halten.
Darf ein Arbeitnehmer im Homeoffice Mehrarbeit leisten?
Auch hier gibt es keine Abweichung zur Arbeit im Büro. Arbeitnehmer können grundsätzlich länger als ihre Soll-Arbeitszeit arbeiten. Es ist aber möglich, eine Regelung zur Verhinderung von Überstunden im Homeoffice zu treffen. So kann beispielsweise im Homeoffice-Reglement vorgesehen werden, dass Plus- oder Überstunden, welche eine halbe Stunde überschreiten, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vorgesetzten erlaubt sind. Wir empfehlen zudem, im Homeoffice-Reglement eine Grundlage für elektronische Kontrollen zu verankern, sodass bei einem Verdacht auf Fehlverhalten die Daten ausgewertet werden können.
Wie viel Homeoffice muss den Arbeitnehmern gewährt werden? Gibt es hier Vorgaben?
Grundsätzlich steht es dem Arbeitgeber frei, wie viel Homeoffice er gewährt. Er kann seinen Mitarbeitern also auch erlauben, ausschliesslich im Homeoffice zu arbeiten. Da wir uns hier in einer Grenzregion befinden, beschäftigen Arbeitgeber oftmals auch Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Bei diesen ist hingegen Vorsicht geboten. Denn der Anteil der Homeoffice-Arbeit im Wohnsitzland hat Einfluss auf die sozialversicherungs-rechtliche Unterstellung und auch steuerrechtliche Folgen. Für detaillierte Infos zu Homeoffice und Grenzgängern verweise ich gerne auf die Informationen auf unserer Webseite.
*Frank Linhart ist Leiter Öffentlichkeitsarbeit und Berufsbildung beim Arbeitgeberverband Region Basel.
Weitere Ratgeber-Beiträge
Rechtsberatung für Mitglieder
Mit mehr als 2'500 Mitgliedern zählt der Arbeitgeberverband Region Basel zu den führenden Wirtschaftsverbänden der Nordwestschweiz. Die Rechtsberatung gehört zu seinen zentralen Dienstleistungen.
Die kostenlose Prime News-App – jetzt herunterladen.
