11.06.2026 Ratgeber 4 minMinuten Lesedauer

Sind kurze Hosen und Flip-Flops an Hitze­tagen erlaubt?

Kleidungs­vorschriften am Arbeitsplatz: Das Ratgeber-Interview mit Frank Linhart vom Arbeit­geber­verband Region Basel.

von Prime Content

Wir haben Ende Mai schon einen kleinen Vorge­schmack auf den Sommer 2026 bekommen.Da stellt sich die Frage: Wie sieht es aus mit der Kleidung am Arbeits­platz? Dürfen die Ange­stellten bei Temperaturen über 30 Grad mit Flip-Flops und kurzen Hosen zur Arbeit erscheinen?

Frank Linhart*: Die Kleidervorschriften beziehungsweise die Gepflogenheiten in Bezug auf die Kleidung sind immer abhängig von der jeweiligen Branche und der Arbeit. So darf der Buchhalter an einem Tag ohne Kundenkontakt oder die administrative Mitarbeiterin im Backoffice sicherlich legerer zur Arbeit erscheinen als der Bankkundenberater oder die Anwältin.

Vom Bankkunden­berater wird also trotz 33 Grad Anzug und Krawatte erwartet?

Unternehmen, die grossen Wert auf das Erscheinungsbild ihrer Angestellten legen – wie beispielsweise im Bankensektor –, regeln die Bekleidungsvorschriften meist umfassend in einem Reglement. Diese Vorgaben gelten auch bei sommerlichen 33 Grad, wobei die Büroräumlichkeiten in solchen Firmen in der Regel entsprechend klimatisiert sind.

Gilt das ausnahmslos?

Auch wenn Kleidervorschriften gelten, ist nicht ausgeschlossen, dass der Vorgesetzte an besonders heissen Tagen ein Auge zudrückt und die Strumpfhose oder die Krawatte weggelassen werden kann, damit die Mitarbeiter nicht völlig verschwitzt aus der Mittagspause zurückkehren. Pech haben aber diejenigen Angestellten, die aus Sicherheitsgründen zwingend eine Schutzausrüstung oder lange Kleidung tragen müssen.

Sie haben die Raum­temperatur erwähnt. Gibt es dies­bezüglich gesetzliche Vorgaben?

Das Gesetz respektive die Verordnung zum Arbeitsgesetz sehen keine konkrete Maximaltemperatur vor. Die Suva und das Staatsekretariat für Wirtschaft (seco) geben Empfehlungen für Höchsttemperaturen am Arbeitsplatz heraus. Danach soll die Raumtemperatur der Art der Arbeit angepasst sein; bei sitzender Büroarbeit liegt der Richtwert zwischen 23 und 26 Grad, während ab 28 Grad erste Vorsorgemassnahmen zu treffen sind.

Welche weiteren Tipps geben die Behörden?

Die Empfehlungen reichen von der Nutzung der nächtlichen Abkühlung und Vermeidung von Sonneneinstrahlung in den Raum über den freien Zugang zu Getränken bis hin zur Anpassung der Arbeitszeiten. 

Also nicht viel, das über den gesunden Menschen­verstand hinaus geht?

Ganz genau. Letztlich sollte sich jede Arbeitgeberin bewusst sein, dass ein ungünstiges Raumklima die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit massiv beeinträchtigt. So ist bei Sommerhitze und Innentemperaturen um die 30 Grad mit einer Leistungseinbusse von 10 Prozent zu rechnen. Dies sollte für die Arbeitgeberin Argument genug sein, ihren Angestellten durch angenehme Temperaturen – sei es mittels einer Klimaanlage oder durch weitere Kompensations-Massnahmen wie Ventilatoren – ein produktives Arbeiten zu ermöglichen.

Gibt es Sonder­bestimmungen bei schwerer körperlicher Arbeit?

Ab einer Temperatur von 33 Grad empfiehlt die Suva bei Personal auf dem Bau, jede Stunde 15 Minuten Pause an einem kühlen schattigen Ort einzulegen. Zudem sieht der Mutterschutz eine strikte Grenze vor: Beträgt die Raumtemperatur mehr als 28 Grad, dürfen Schwangere und Stillende die Arbeit verweigern und zu Hause bleiben, wenn keine Kühlung möglich ist.

Die Fussball-Weltmeisterschaft ist soeben gestartet. Wie verhält es sich, wenn Angestellte im Trikot zur Arbeit erscheinen, um ihre Unter­stützung für ein Team auszu­drücken?

Auch dies hängt stark von der jeweiligen Branche und der konkreten Tätigkeit ab. Im Backoffice oder an Arbeitsplätzen ohne Kundenkontakt ist es in den meisten Firmen absolut unproblematisch, im Trikot der favorisierten Nationalmannschaft zu erscheinen. Letztlich liegt diese Entscheidung jedoch allein im Ermessen der Arbeitgeberin.

Dürfen Angestellte spontan frei nehmen, wenn ihre Lieblings­nation zu einer ungünstigen Zeit spielt – also zum Beispiel tief in der Nacht?

Grundsätzlich bestimmt die Arbeitgeberin den Zeitpunkt der Ferien, wobei sie jedoch auf die Wünsche der Angestellten Rücksicht nehmen muss. Mit anderen Worten müssen Angestellte einen solchen Ferientag regulär beantragen und darauf hoffen, dass keine Termine anstehen oder der Vorgesetzte kulant ist. Für Fussballfans empfiehlt es sich daher, potenzielle Freiwünsche frühzeitig anzumelden. Eine offene und ehrliche Kommunikation ist auf jeden Fall besser, als sich kurzfristig «krankzumelden» – sei es, um das Spiel live zu verfolgen oder um sich am Morgen danach auszukurieren.

*Frank Linhart ist Leiter Öffentlichkeitsarbeit und Berufsbildung beim Arbeitgeberverband Region Basel.

Arbeitgeberverband Region Basel

Rechtsberatung für Mitglieder

Mit mehr als 2'500 Mitgliedern zählt der Arbeitgeberverband Region Basel zu den führenden Wirtschaftsverbänden der Nordwestschweiz. Die Rechtsberatung gehört zu seinen zentralen Dienstleistungen.

https://www.arbeitgeberbasel.ch

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