Was man über den Basler Mindestlohn wissen muss
Seit vier Jahren gilt das kantonale Gesetz. Im Interview erklärt Rechtsberaterin Laetitia Block die wichtigsten Punkte.
Für wen gilt der Mindestlohn?
Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre Arbeit für gewöhnlich auf dem Kantonsgebiet von Basel-Stadt ausüben. Von diesem Geltungsbereich gibt es aber Ausnahmen. Ausgenommen sind:
- Arbeitnehmer, die einem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag oder einem Normalarbeitsvertrag mit Mindestlöhnen unterstellt sind
- Praktika von längstens sechs Monaten und bis zu 12 Monaten Dauer, wenn die Ausbildung ein solches vorschreibt oder nach Ablauf der sechs Monate eine Zulassungsbestätigung oder ein unterzeichneter Lehrvertrag vorliegt
- Ferienjobs für Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren
- Lernende während der Lehre
- Familienmitglieder in Familienbetrieben
- Au-pairs
- Arbeitnehmer auf Abruf, welche weniger als 70 Stunden im Jahr arbeiten
- Personen in beruflichen Integrationsprogrammen
- Arbeitnehmer, die ihre berufliche Tätigkeit überwiegend ausserhalb des Schweizer Territoriums ausüben
Insbesondere Praktika waren bei der Einführung des Mindestlohns ein grosses Thema. Weshalb?
Praktika bis sechs Monate sind vom Mindestlohn ausgenommen. Viele Arbeitgeber haben bis zu diesem Zeitpunkt jedoch auch einjährige Praktikumsplätze angeboten. Diese Unternehmen mussten nun entweder für die zweite Hälfte des Praktikums den Mindestlohn zahlen oder die angebotenen Praktikastellen auf sechs Monate kürzen. Zum Leidwesen von Berufs- und Wiedereinsteigern mussten wir feststellen, dass oft die zweite Variante gewählt wurde oder dass die Praktikumsstellen gar nicht mehr angeboten wurden. Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist es vor allem wichtig, dass Arbeitgeber die Ausnahme betreffend Praktikumsstellen genau kennen, damit keine Fehler passieren.
Wie hoch ist der Mindestlohn aktuell?
Der Mindestlohn liegt aktuell bei 22.20 Franken pro Stunde. Hinzugerechnet werden müssen da noch der Ferienzuschlag von 8.33 Prozent bei den gesetzlichen vier Wochen Ferien oder 10.64 Prozent, wenn fünf Wochen Ferien gewährt werden. Dazu kommt noch der Feiertagszuschlag für den 1. August von 0.39 Prozent. Bei einem Angestellten mit den gesetzlichen vier Wochen Ferien entspricht der Mindestlohn dann total 24.14 Franken pro Stunde. Bei fünf Wochen Ferien käme er bei 24.65 Franken zu stehen.
Weshalb beträgt der Mindestlohn 22.20 Franken und nicht runde 22 oder 23 Franken?
Ursprünglich handelte es sich um einen runden Frankenbetrag. Als der Mindestlohn im Juli 2022 eingeführt wurde, betrug er 21 Franken in der Stunde zuzüglich die Ferien- und Feiertagszuschläge. Der Mindestlohn wurde im Gesetz jedoch indexiert, d.h. er wird jährlich gemäss dem Mischindex angepasst, sofern dieser sich positiv entwickelt.
Was bedeutet das konkret?
Der Mischindex besteht aus dem Landesindex der Konsumentenpreise und dem Nominallohnindex. Diese zeigen auf, wie sich die Preise für Waren und Dienstleistungen und die Löhne entwickeln. Sie werden vom Bundesamt für Statistik geführt. Da sich der Mischindex seit der Einführung im Juli 2022 positiv entwickelt hat, wurde der Mindestlohn nach oben angepasst und beträgt aktuell 22.20 Franken.
Für Arbeitgeber, welche genau den Mindestlohn oder Löhne nahe am Mindestlohn zahlen, ist es deshalb äusserst wichtig, den Mindestlohn im Auge zu behalten, um die Löhne bei einer Mindestlohnerhöhung rechtzeitig anpassen zu können und so gesetzeskonform zu bleiben.
Was muss bei der Berechnung des Mindestlohns neben der Indexierung und dem Ferien- und Feiertagszuschlag noch berücksichtigt werden?
Wenn der Arbeitgeber einen 13. Monatslohn zahlt, darf dieser dem Stundenlohn angerechnet werden. Das bedeutet, dass der Stundenlohn tiefer als 22.20 Franken liegen kann. Konkret darf der Mindestlohn bei 20.49 Franken pro Stunde liegen (Rechnung: 22.20/13*12= 20.49), wenn ein 13. Monatslohn ausbezahlt wird. Aber Achtung: Das Amt für Wirtschaft und Arbeit Basel-Stadt verlangt, dass der Mindestlohn monatlich erreicht wird. Möchte der Arbeitgeber den 13. Monatslohn also dem Stundenlohn anrechnen, muss er ihn anteilig monatlich ausbezahlen.
Wie kann ich den Überblick über den sich verändernden Mindestlohn behalten? Wo finde ich Informationen zum Mindestlohn?
Wir vom Arbeitgeberverband Region Basel veröffentlichen stetig die neusten Informationen zum Mindestlohn auf unserer Website, und auch das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) betreibt eine Informationsseite zum Mindestlohn. Auf dieser Seite findet man die Mindestlöhne für das jeweilige Jahr und weitere Informationen. Beispielsweise findet sich auch ein Merkblatt mit den häufigsten Fragen zum Mindestlohn und verschiedenen Berechnungsbeispielen. Der Mindestlohn des Folgejahres wird vom AWA jeweils im Oktober auf der Website veröffentlicht.
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