11.02.2026 Ratgeber 4 minMinuten Lesedauer

Haben Angestellte Anspruch auf einen Vorschuss?

Wie ist mit finanziellen Not­lagen umzu­gehen? Das Inter­view mit Laetitia Block vom Arbeit­geber­verband Region Basel.

von Prime Content

Ein Vorschuss ist die Aus­zahlung eines Teils des Lohns an den Mit­arbeiter vor dessen Fällig­keit. Ist der Arbeit­geber verpflichtet, dem Arbeit­nehmer einen Vor­schuss zu geben, wenn dieser danach fragt?

Laetitia Block*: Gemäss Gesetz gibt es die Pflicht, einen Vorschuss zu bezahlen, wenn der Arbeitnehmer sich in einer Notlage befindet. Eine Notlage kann beispielsweise vorliegen, wenn ein Arbeitnehmer erkrankt und ganz plötzlich hohe Auslagen bei einem verminderten Einkommen hat und deshalb die Pfändung droht oder wenn die Ausweisung aus der Wohnung droht und bei Zuwarten bis zur nächsten Lohnzahlung ein erheblicher Schaden oder Nachteil drohen würde.

Wie hoch muss der Vor­schuss sein?

Eine Verpflichtung zur Bezahlung eines Vorschusses besteht nur im Umfang, der zur Behebung der Notlage erforderlich ist. Der Vorschuss begrenzt sich jedoch auf den Lohn für die bereits geleistete Arbeit. Ein Vorschuss kann auch aus dem bereits erarbeiteten Teil des 13. Monatslohns gewährt werden. Wird ein Vorschuss gewährt, ohne dass eine Notlage vorliegt, handelt es sich um ein Darlehen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer freiwillig gewährt.

Wie soll ein Arbeit­geber vorgehen, wenn der Arbeit­nehmer regelmässig um einen Vor­schuss bittet?

Bittet ein Arbeitnehmer regelmässig oder gleich mehrere Male hintereinander um einen Vorschuss, empfehlen wir den Arbeitgebern, im Rahmen der Fürsorgepflicht das Gespräch zu suchen. Denn bei der Auszahlung eines Vorschusses handelt es sich um die Bezahlung des Lohns in Raten und das hat zur Folge, dass dem Arbeitnehmer bei der späteren ordentlichen Lohnauszahlung weniger Geld zur Verfügung steht. Das kann zu einem Teufelskreis werden. Liegt keine Notlage vor, kann es deshalb unter Umständen sogar sinnvoller sein, der Bitte um einen «Vorschuss» in Form eines Darlehens nicht stattzugeben.

Weshalb ist die Unter­scheidung zwischen Vor­schuss und Darlehen so wichtig?

Der Vorschuss ist gemäss Gesetz geschuldet, das Darlehen hingegen freiwillig. Beim freiwilligen Darlehen unterliegen die Details, wie die Höhe des Darlehens, Zahlungsfristen und Kündbarkeit, der Parteivereinbarung, können also von den Parteien definiert werden. Eine solche sollte, insbesondere bei höheren Beträgen, unbedingt abgeschlossen werden, insbesondere um bei Situationen wie einer Kündigung oder fristlosen Kündigung des Arbeitnehmers Klarheit darüber zu haben, wie nun mit einem noch offenen Darlehensbetrag umgegangen wird. Wird nichts vereinbart, gilt gemäss Gesetz für das Darlehen eine Rückzahlungsfrist von sechs Wochen ab der ersten Aufforderung.

Weshalb ist die detaillierte Regelung eines Darlehens so wichtig?

Wird dem Arbeitnehmer ein grösserer Betrag in Form eines Darlehens gewährt, wird dieses meist Stück für Stück abbezahlt, indem der Arbeitgeber die vereinbarten Raten mit dem Lohn verrechnet. Im Arbeitsrecht gibt es zum Schutz der Arbeitnehmer jedoch eine Verrechnungsbeschränkung. Der Arbeitgeber darf Gegenforderungen, wie die Rückzahlung eines Darlehens, mit Lohnforderungen nur insoweit verrechnen, als diese pfändbar sind.

Können Sie dies genauer erläutern?

Das bedeutet, dass nur der das Existenzminimum übersteigende Teil des Lohnes verrechnet werden darf. Kommt es zu einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, kann dies dazu führen, dass der Restbetrag des Darlehens nicht mehr mit den offenen Löhnen verrechnet werden kann. In einem solchen Fall bleibt dem Darlehensgeber respektive dem ehemaligen Arbeitgeber oft nur noch der Betreibungsweg offen. Gerade in diesem Fall kann der schriftliche Darlehensvertrag vor Gericht als Rechtsöffnungstitel dienen.

*Laetitia Block ist Rechtsberaterin beim Arbeitgeberverband Region Basel.

Arbeitgeberverband Region Basel

Rechtsberatung für Mitglieder

Mit mehr als 2'500 Mitgliedern zählt der Arbeitgeberverband Region Basel zu den führenden Wirtschaftsverbänden der Nordwestschweiz. Die Rechtsberatung gehört zu seinen zentralen Dienstleistungen.

https://www.arbeitgeberbasel.ch

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